Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit, insbesondere der Tagesbereitschaft, haben das Amt Falkenberg-Höhe und das Amt Britz-Chorin-Oderberg am 7. April 2015 aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg i. V. m. dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet.