Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain britz-chorin-oderberg.de veröffentlichte Website des Amtes Britz-Chorin-Oderberg.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg arbeitet intensiv daran, die Zugänglichkeit unserer digitalen Angebote zu gewährleisten und ständig auszubauen. Wir sind darüber hinaus dankbar für alle Hinweise und die Anzeige von Problemen bezüglich der Barrierefreiheit (siehe Feedback und Kontakt weiter unten).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website britz-chorin-oderberg.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit der der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der nicht barrierefreien Inhalte. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.
PDF-Dokumente: Die meisten PDF-Dokumente die Sie auf unserer Webseite finden, entsprechen nicht den Vorgaben der Barrierefreiheit (PDF/UA). Die PDF-Dokumente werden teilweise von Dritten erstellt oder bilden eingescannte Dokumente ab, die zwar in der Regel mit Texterkennung gescannt werden, aber zum Beispiel keine Tag-Struktur aufweisen. Insbesondere bei Satzungen und ähnlichen Dokumenten arbeiten wir daran, diese Dokumente entsprechend zu optimieren.
Bilder und Grafiken: Bei vielen Bildern und Grafiken auf unserer Seite fehlt noch der beschreibende ALT-Tag. Wir arbeiten daran, zunächst bei allen neuen und zukünftigen Bildern diesen Tag zu hinterlegen und sukzessive diesen auch bei älteren Bildern und Artikeln zu ergänzen.
Bewertungsmethoden
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
- Praxistest mit den Screen-Readern „VoiceOver“ unter Mac und iOS, „TalkBack“ unter Android und NVDA unter Windows
- Prüfung der Website unter anderem mit dem Tool „WAVE“ (Web Accessibility Evaluation Tool) von WebAIM
Feedback und Kontakt
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 03334457623
E‑Mail: post@amt-bco.de
Anschrift: Amt Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
Wir werden Ihnen kurzfristig, spätestens innerhalb von drei Wochen, eine Rückmeldung geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen eine nicht zufriedenstellende oder keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Brandenburg zur Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Angaben und Maßnahmen wenden. Die Durchsetzungsstelle hat nach § 4 Abs. 3 BbgBITV die Aufgabe, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf barrierefrei gestaltete Websites und mobile Anwendungen gegenüber öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg durchzusetzen.
Die Durchsetzungsstelle prüft aus formaler und inhaltlicher Sicht die Anwendbarkeit eines Durchsetzungsverfahrens und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung der Website oder mobilen Anwendung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg an. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt
Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2–13, Haus S
14467 Potsdam
E‑Mail: durchsetzung.bit@mgs.brandenburg.de
Telefon: 03318665048
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Amtsdirektor
Herr Jörg Matthes