Flächennutzungsplan: Bekanntmachung über die Billigung sowie die Durchführung der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Gemeinde Parsteinsee

Der Entwurf zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 17.03.2025, die Begründung einschließlich Umweltbericht, weitere Umweltinformationen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Landschaftsplan sind in der Zeit vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025 öffentlich einsehbar.

Lage des Plangebietes im Amt Britz-Chorin-Oderberg (eigene Darstellung 2024; Kartengrundlage: GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee hat in ihrer Sitzung vom 14.04.2025 (Beschluss-Nr. PS-2025–010) den Entwurf des Flächennutzungsplans und die abgestimmte Fassung des Landschaftsplans gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gern. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gern. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Entwurf zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 17.03.2025, die Begründung einschließlich Umweltbericht, weitere Umweltinformationen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Landschaftsplan sind in der Zeit

vom 05.05.2025 bis einschließlich 06.06.2025

auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg öffentlich einsehbar.

Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Britz-Chorin-Oderberg – Bauamt – Zimmer 1.24, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz aus und sind während der folgenden Dienstzeiten einsehbar:

Montag von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
Dienstag von 9:00- 12.00 Uhr und von 13:00- 18:00 Uhr
Mittwoch von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag von 9:00 – 13.00 Uhr

Umweltbezoqene Informationen:

Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Einsichtnahme vor:

[1] Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-brandenburg vom 04.03.2024
[2] Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau. Geologie und Rohstoffe vom 11.03.2024
[3] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 05.03.2024
[4] Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 01.03.2024
[5] Stellungnahme des Landkreises Barnim vom 15.03.2024
[6] Stellungnahme des Nationalparks Unteres Odertal vom 26.01.2024
[7] Stellungnahme des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde vom 22.02.2024
[8] Stellungnahme der regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 29.02.2024
[9] Stellungnahme des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Forstamt Barnim vom 28.02.2024

Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:

Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit
Informationen zu: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Immissionsschutz, Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebieten, Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung

Schutzgut: Arten und Biotope, Biodiversität
Informationen zu: Freiraumverbund, Schutzgebiete, Zustimmungsverfahren. Biotoptypen,
Artenvorkommen, Auswirkungen des Windeignungsgebietes, Ausgleichsflächen, geschützte
Biotope, Forstflächen

Schutzgut: Boden
Informationen zu: Bodengeologie, Geologie, Bodenzahlen, Bodennutzung, Bodenschutz

Schutzgut: Fläche
Informationen zu: Steuerung der Neuinanspruchnahme, Verfestigung von
Splittersiedlungen, aktuelle Flächennutzung, Flächensparziele

Schutzgut: Wasser
Informationen zu: Wasserkörper, Puffer- und Uferrandstreifen, Wasserrahmenrichtlinie,
temporäre Kleingewässer

Schutzgut: Klima/Luft
Informationen zu: Klima- und umweltschonende Entwicklung, Anforderungen zum Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen

Schutzgut: Landschaft
Informationen zu: Landschaftsbild

Schutzgut: Kultur- und Sachgüter
Informationen zu: Boden- und Baudenkmale, Leitungsauskünfte durch die Medienträger

Die umweltrelevanten Informationen entstammen den Stellungnahmen der Behörden und
Träger öffentlicher Belange, die zum bisherigen Verfahren eingingen.

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit der abgestimmten Fassung des
Landschaftsplanes der Gemeinde Parsteinsee können während der Dauer der
Veröffentlichungsfrist per E‑Mail an m.ambrosius@bpm-inqenieure.de übermittelt werden.

Im Bedarfsfall können Stellungnahmen auch postalisch, mündlich oder zur Niederschrift beim
Bauamt eingereicht werden.

Postanschrift: Amt Britz-Chorin-Oderberg, Bauamt, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz
E‑Mail: bauamt@amt-bco.de

Nicht rechtzeitig abgegeben Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nach § 4a
Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Britz, 15.04.2025

Matthes
Amtsdirektor

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