Hausnummern: Vergabe von Hausnummern

Für die eindeutige und amtliche Zuordnung von Gebäuden oder Grundstücken ist die Zuteilung einer Haus- oder Grundstücksnummer notwendig. Gemäß Baugesetzbuch hat der Eigentümer sein Grundstück mit der vom Amt Britz-Chorin-Oderberg festgesetzten Nummer zu versehen.

© Foto Stephan Rinke/Pixabay

Für die eindeutige und amtliche Zuordnung von Gebäuden oder Grundstücken ist die Zuteilung einer Haus- oder Grundstücksnummer notwendig. Gemäß Baugesetzbuch hat der Eigentümer sein Grundstück mit der vom Amt Britz-Chorin-Oderberg festgesetzten Nummer zu versehen.

Für die Beantragung kann das Formblatt verwendet werden. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben mit folgenden Dokumenten per Post oder Email zu übermitteln:

  1. Eigentumsnachweis (Auszug aus dem Grundbuch)
  2. Lagekarte vom Grundstück, Hauptzugang ist zu kennzeichnen
  3. Vollmacht vom Grundstückseigentümer sofern abweichend vom Punkt 1.
  4. Zustellfähige Postanschrift für den Bescheid

Kontakt

Rathaus Britz
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz

Haupt- und Ordnungsamt

Telefon: +49 (03334) 4576-35
Mail: ordnungsamt@amt-bco.de

In der Regel erfolgt die Vergabe einer Hausnummer innerhalb eines Monats nach Zugang des Antrages. Mit dem Erlass des Bescheides werden die Träger öffentlicher Belange (Wasser-/Abwasserzweckverbände, Katasteramt, Einwohnermeldeamt, Leitstelle der Feuerwehr u. Ä.) über die Vergabe der Hausnummer informiert. Je nach Zeitaufwand werden Gebühren erhoben, wobei die Mindestgebühr 20.00 Euro zzgl. Porto beträgt.

Weitere Artikel