Für die eindeutige und amtliche Zuordnung von Gebäuden oder Grundstücken ist die Zuteilung einer Haus- oder Grundstücksnummer notwendig. Gemäß Baugesetzbuch hat der Eigentümer sein Grundstück mit der vom Amt Britz-Chorin-Oderberg festgesetzten Nummer zu versehen.
Für die Beantragung kann das Formblatt verwendet werden. Dieses ist ausgefüllt und unterschrieben mit folgenden Dokumenten per Post oder Email zu übermitteln:
- Eigentumsnachweis (Auszug aus dem Grundbuch)
- Lagekarte vom Grundstück, Hauptzugang ist zu kennzeichnen
- Vollmacht vom Grundstückseigentümer sofern abweichend vom Punkt 1.
- Zustellfähige Postanschrift für den Bescheid
Kontakt
Rathaus Britz
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Haupt- und Ordnungsamt
Telefon: +49 (03334) 4576-35
Mail: ordnungsamt@amt-bco.de
In der Regel erfolgt die Vergabe einer Hausnummer innerhalb eines Monats nach Zugang des Antrages. Mit dem Erlass des Bescheides werden die Träger öffentlicher Belange (Wasser-/Abwasserzweckverbände, Katasteramt, Einwohnermeldeamt, Leitstelle der Feuerwehr u. Ä.) über die Vergabe der Hausnummer informiert. Je nach Zeitaufwand werden Gebühren erhoben, wobei die Mindestgebühr 20.00 Euro zzgl. Porto beträgt.