Bebauungsplan:Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt“ im Ortsteil Sandkrug

Die Gemeindevertretung Chorin hat den Entwurf des VBPs bestehend aus Planzeichnung, der Planbegründung, dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.

Geografische Karte mit Kennzeichnung eines Gebietes.
Plangebiet des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt“ im Ortsteil Sandkrug © GeoBasis-DE/LGB/LBGR, dl-de/by‑2–0, (Daten geändert)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin hat in öffentlicher Sitzung am 31.05.2022(externer Link) unter der Beschlussnummer CH-025/2022, die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) „Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt“ im Ortsteil Sandkrug beschlossen. Die Aufstellung des VBPs wurde entsprechend § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Amtsblatt Nr. 4/2025 am 25.04.2025 ortsüblich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich des aufgestellten Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 110, der Flur 1 in der Gemarkung Sandkrug mit einer Fläche von 2.557 m². Das Plangebiet befindet sich auf der südlichen Seite, am östlichen Ende des Lieper Weges im Ortsteil Sandkrug (siehe Übersichtskarte).

Das Vorhaben besteht darin, die vorhandenen Gebäudestrukturen zu sanieren und als vier Ferienwohnungen/-bungalows mit einem zugeordneten Wirtschaftsgebäude wieder in Betrieb zu nehmen.

Auf ihrer Sitzung am 30. April 2026 hat die Gemeindevertretung Chorin den Entwurf des VBPs bestehend aus Planzeichnung, der Planbegründung, dem Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Prüfung sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bestimmt.

Die o.g. Planunterlagen des Entwurfes „Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt“ im OT Sandkrug sowie die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 BauGB auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg im Zeitraum vom Juni 2026 bis einschließlich 3. Juli 2026 zur Einsichtnahme bereitgestellt. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Plan-unterlagen in der Amtsverwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz im Bauamt Zimmer 1.24 zu den Sprechzeiten

Montag und Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag von 9.00 bis 12 00 Uhr
(außerhalb dieser Zeiten nur nach telefonischer Vereinbarung Tel. 03334 4576 – 61)
von jedermann eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen/Einwände schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht und abgegeben werden. Schriftliche Stellungnahmen sind auf elektronischem Wege (E‑Mail) an: bauamt@amt-bco.de oder postalisch an das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz, zu richten.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist nicht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Zu den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören:

  1. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (26.05.2025 und 06.06.2025), mit Aussagen der Fachbereiche Wasserwirtschaft, Naturschutz, Immissionsschutz
  2. Stellungnahme des Landkreis Barnim (28.5.2025), mit Aussagen der Fachbereiche Wasserschutz und Naturschutz
  3. Stellungnahme der Untere Forstbehörde (13.05.2025), mit Hinweisen auf Grund der Waldrandlage
  4. Stellungnahme Öffentlichkeit (07.05.2025), mit Aussagen zur Waldbrandgefahr

Im Rahmen des Umweltberichts liegen folgende Umweltinformationen vor:

  • Informationen zum Schutzgut Boden / Fläche: Beschreibung der Bodeneigenschaften im Plangebiet, des Umfanges der voraussichtlichen Bodenversiegelung und des Flächenverbrauches, des Kompensationsbedarfes; Auswirkungen der Planung
  • Informationen zu Schutzgebieten: Bestandsbeschreibung; Auswirkungen der Planung
  • Informationen zum Schutzgut Grund- und Oberflächenwasser: Aussagen zur Grundwasserflurabstand; Auswirkungen der Planung
  • Informationen zum Schutzgut Tiere und Pflanzen: Aussagen zur Biotopausstattung, geschützter Biotope; Aussagen zum Artenschutz nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), des Kompensationsbedarfes, Auswirkungen der Planung
  • Informationen zum Schutzgut Klima / Luftqualität: Beschreibungen der bestehenden klimatischen Verhältnisse; Auswirkungen der Planung
  • Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Beschreibungen der Bestandssituation; Auswirkungen der Planung
  • Informationen zum Schutzgut Mensch / Gesundheit: Aussagen zur Bestandssituation; Auswirkungen der Planung
  • Informationen zu Auswirkungen in Bezug auf Emissionen sowie den Umgang mit Abfällen und Abwässern: Beschreibungen der Bestandssituation; Auswirkungen der Planung

Kartierung der Herpetofauna (Reptilien) im Jahr 2025

Datenschutzinformation: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Dokumente

Britz, den 12. Mai 2026

Jörg Matthes
Amtsdirektor