Melderecht: Geldbußen bei melde-, ausweis- und passrechtlichen Ordnungswidrigkeiten

Aus dem Erlass des Innenministeriums des Landes Brandenburg vom 09. November 2009 (veröffentlich im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 47 vom 2. Dezember 2009): Zum Zwecke der einheitlichen Ahndung von…

Vordere Seite eines Personalausweises
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Aus dem Erlass des Innenministeriums des Landes Brandenburg vom 09. November 2009 (veröffentlich im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 47 vom 2. Dezember 2009):

Zum Zwecke der einheitlichen Ahndung von melde-, pass- und ausweisrechtlichen Ordnungswidrigkeiten sollen die in der Anlage aufgeführten Geldbußen (Bußgeldkatalog) festgesetzt werden. […] Die im Bußgeldkatalog angegebenen Bemessungsgrenzen bewirken eine gleichmäßige Behandlung für häufig vorkommende Ordnungswidrigkeitstatbestände.

Im Folgenden die mit einem Bußgeld bewährten Ordnungswidrigkeiten nach dem:

  1. Brandenburgischen Meldegesetz (BbgMeldeG)
  2. Brandenburgischen Personalausweisgesetz (BbgPAuswG)
  3. Paßgesetzes (PaßG)

Wir weisen darauf hin, dass wir bei den genannten Ordnungswidrigkeiten jeweils nur den Mindestbetrag als Bußgeld erheben.

Bußgeldkatalog

Ordnungswidrigkeiten nach § 34 Abs. 1 des Brandenburgischen Meldegesetzes (BbgMeldeG)

No. Tatbestand Mindestbetrag Höchstbetrag
1.1 Scheinmeldung
(§ 34 Absatz 1 Nummer 1a BbgMeldeG)
55,00 € 110,00 €
1.2 Nichterfüllung der Meldepflicht
(§ 34 Absatz 1 Nummer 1b BbgMeldeG)
1.2.1 Unterlassen der An- oder Abmeldung
1.2.1.1 der Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung 55,00 € 110,00 €
1.2.1.2 der Nebenwohnung 25,00 € 50,00 €
1.2.2 Überschreiten der Meldefrist bei der An- oder Abmeldung der Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung
1.2.2.1 bis zu zwei Monaten 15,00 € 30,00 €
1.2.2.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 55,00 € 110,00 €
1.2.3 Überschreiten der Meldefrist bei der An- oder Abmeldung der Nebenwohnung
1.2.3.1 bis zu vier Monaten 15,00 € 30,00 €
1.2.3.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 30,00 € 60,00 €
1.3 Nichtwahrnehmung der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, zur Vorlage von Unterlagen oder zur Auskunftserteilung
(§ 34 Absatz 1c BbgMeldeG)
20,00 € 35,00 €
1.4 Nichtmitteilung der Änderung der Hauptwohnung
(§ 34 Absatz 1d BbgMeldeG)
20,00 € 35,00 €
1.5 Nichtvorlage oder unvollständige Vorlage der besonderen Meldescheine
(§ 34 Absatz 2 BbgMeldeG)
20,00 € 35,00 €
1.6 Unterlassen der Verpflichtungen des Leiters eines Krankenhauses und einer vergleichbaren Einrichtung
(§ 34 Absatz 2a BbgMeldeG)
20,00 € 35,00 €
1.7 Unterlassen der Verpflichtungen des Wohnungsgebers
(§ 34 Absatz 3 BbgMeldeG)
20,00 € 35,00 €

Ordnungswidrigkeiten nach § 12 Absatz 1 des Brandenburgischen Personalausweisgesetzes (BbgPAuswG)

No. Tatbestand Mindestbetrag Höchstbetrag
2.1 Bewirken der Ausstellung eines Personalausweises durch falsche Angaben
(§ 12 Absatz 1 Nummer 1 BbgPAuswG)
55,00 € 110,00 €
2.2 Unterlassen der Verpflichtung auf Beantragung eines Personalausweises für den Ausweispflichtigen als gesetzlicher Vertreter
(§ 12 Absatz 1 Nummer 2 BbgPAuswG)
20,00 € 35,00 €
2.3 Unterlassen der Pflichten des Ausweisinhabers
(§ 12 Absatz 1 Nummer 3 BbgPAuswG)
2.3.1 Verspätete Beantragung eines Personalausweises
(§ 6 Absatz 1 Nummer 1, 2 BbgPAuswG)
2.3.1.1 bis zu drei Monaten 15,00 € 30,00 €
2.3.1.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 30,00 € 60,00 €
2.3.2 Nichtabgabe des Personalausweises bei Ungültigkeit oder bei Empfang des neuen Personalausweises
(§ 6 Absatz 1 Nummer 3 BbgPAuswG)
30,00 € 60,00 €
2.3.3 Unterlassen der unverzüglichen Anzeige des Verlustes des Personalausweises
(§ 6 Absatz 1 Nummer 4 BbgPAuswG)
2.3.3.1 bis zu drei Monaten 15,00 € 30,00 €
2.3.3.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 30,00 € 60,00 €
2.3.4 Unterlassen der unverzüglichen Abgabe des wiederaufgefundenen Personalausweises
(§ 6 Absatz 1 Nummer 5 und 6 BbgPAuswG)
2.3.4.1 bis zu drei Monaten 15,00 € 30,00 €
2.3.4.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 55,00 € 110,00 €
2.3.5 Unterlassen der unverzüglichen Vorlage des Personalausweises
(§ 6 Absatz 1 Nummer 7 BbgPAuswG)
2.3.5.1 bis zu drei Monaten 15,00 € 30,00 €
2.3.5.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 55,00 € 110,00 €

Ordnungswidrigkeiten nach § 25 des Paßgesetzes (PaßG)

No. Tatbestand Mindestbetrag Höchstbetrag
3.1 Bewirken der Ausstellung eines Passes durch falsche Angaben
(§ 25 Absatz 2 Nummer 1 PaßG)
55,00 € 110,00 €
3.2 Unterlassen der Pflichten des Passinhabers
(§ 25 Absatz 2 Nummer 3 PaßG)
3.2.1 Unterlassen der Anzeige des Verlustes und des Wiederauffindens des Passes
(§ 15 Nummer 3 PaßG)
3.2.1.1 bis zu drei Monaten 15,00 € 30,00 €
3.2.1.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 55,00 € 110,00 €
3.2.2 Unterlassen der Anzeige über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit
(§ 15 Nummer 4 PaßG)
3.2.2.1 bis zu drei Monaten 15,00 € 30,00 €
3.2.2.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 30,00 € 60,00 €
3.2.3 Unterlassen der Anzeige über den freiwilligen Eintritt in die Streitkräfte eines ausländischen Staates
(§ 15 Nummer 5 PaßG)
3.2.3.1 bis zu drei Monaten 15,00 € 30,00 €
3.2.3.2 für jeden weiteren Monat 6,00 € 12,00 €
jedoch nicht mehr als 30,00 € 60,00 €

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