Auf Grund der aktuellen Tierseuchenlage der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, i.V.m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 und i.V.m. § 14d Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die
Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (SchwPestV) Restriktionsgebiete im Landkreis Barnim festgelegt und die in unten stehender Tierseuchallgemeinverfügung genannten Maßnahmen angeordnet.
Schweinepest: Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen
Der Landrat des Landkreises Barnim hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen erlassen.