Kommunale Steuern: Verzicht auf Versand von Grundsteuer­bescheiden für das Kalenderjahr 2024

Grundsteuerbescheide für das Jahr 2024 werden grundsätzlich nicht versandt. Die bisherigen Bescheide behalten ihre Gültigkeit.

Wiese
Foto: Pixabay

Die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg verzichten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis auch für das Kalenderjahr 2024 auf den Versand der Grundsteuerbescheide, wenn sich die Steuerschuld oder der Steuerpflichtige gegenüber dem vorliegenden Bescheid nicht geändert haben. Der bisherige Grundsteuerbescheid behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 15. Dezember 2023. Bitte beachten Sie, dass die Fälligkeitstermine 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eingehalten werden. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zu den genannten Fälligkeitsterminen abgebucht. Bei schriftlich beantragter Jahreszahlung erfolgt der Einzug zum 01.07.2024. Die Vordrucke für die Teilnahme am Lastschriftverfahren finden Sie hier.

A. Hecht
Kämmerin

Weitere Artikel