Digitalisierung:Elektronische Rechnungen und Leitweg-ID

Für Rechnungen an das Amt Britz-Chorin-Oderberg und die amtsangehörigen Kommunen müssen Unternehmen eine Leitweg-ID verwenden. Beachten Sie auch die Übermittlungswege und -formate.

Leitweg-ID: Aufbau aus Grobadressierung, Feinadressierung und Prüfziffer als drei farbige Felder mit Strichcodes.
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Unternehmen und Selbstständige, die Aufträge für das Amt Britz-Chorin-Oderberg und seine amtsangehörigen Kommunen ausführen, benötigen für die Rechnungslegung eine sogenannte Leitweg-ID. Diese Seite erläutert die rechtlichen und organisatorischen Hintergründe.

Leitweg-IDs des Amtes Britz-Chorin-Oderberg

KörperschaftLeitweg-ID
Amt Britz-Chorin-Oderberg12-121229672646149-24
Gemeinde Britz12-12992262150471-12
Gemeinde Chorin12-12992262150503-13
Gemeinde Hohenfinow12-12992262150519-62
Gemeinde Liepe12-12992262150887-25
Gemeinde Lunow-Stolzenhagen12-121014993901416-41
Gemeinde Niederfinow12-12992262150535-14
Stadt Oderberg12-12992262150935-75
Gemeinde Parsteinsee12-121014993903180-84

Übermittlungswege, Formate

Wir akzeptieren elektronische Rechnungen in den Formaten XRechnung(externer Link) und ZUGFeRD(externer Link). Beide Formate erfüllen die Anforderungen der europäischen Norm EN 16931, sofern sie im jeweils aktuellen Profil erstellt werden (XRechnung als reines XML, ZUGFeRD als PDF/A-3-Datei mit eingebettetem XML-Datensatz im XRechnung-Profil).

Die Übermittlung ist auf folgenden Wegen möglich:

Unabhängig vom gewählten Übermittlungsweg muss die zutreffende Leitweg-ID im Feld BT-10 (Käuferreferenz) des Rechnungsdatensatzes eingetragen sein. Rechnungen ohne oder mit fehlerhafter Leitweg-ID können nicht automatisiert zugeordnet werden und werden zur Korrektur zurückgewiesen.

Rechtliche Grundlagen

Die EU-Richtlinie 2014/55/EU(externer Link) verpflichtet öffentliche Auftraggeber zur Annahme elektronischer Rechnungen. In Deutschland geht der Gesetzgeber darüber hinaus: Spätestens seit dem 27. November 2020 sind auch die Auftragnehmer öffentlicher Einrichtungen zur elektronischen Rechnungslegung verpflichtet.

Für das Land Brandenburg konkretisiert die E-Rechnungsverordnung des Landes Brandenburg(externer Link) (BbgERechV) diese Pflicht: Nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BbgERechV ist die Leitweg-Identifikationsnummer die verpflichtende „elektronische Adresse“ des Rechnungsempfangenden, die zur korrekten Adressierung nach § 2 Abs. 2 BbgERechV erforderlich ist. Zentrale Vergabestelle für Leitweg-IDs an Behörden und öffentliche Stellen im Land Brandenburg ist das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg(externer Link) (AfS).