Kommunale Wahlen:Landratswahl im Landkreis Barnim 2026

Die aktuelle Amtsperiode des Landrates des Landkreises Barnim endet am 31. Juli 2026. Deshalb ist in diesem Jahr eine Landratswahl durchzuführen. Die Hauptwahl findet am 19. April 2026, eine etwaige Stichwahl am 10. Mai 2026 statt.

Hand die einen Wahlbrief in eine Wahlurne steckt.
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Allgemeines

Der Landrat ist der höchste kommunale Wahlbeamte des Landkreises. Seine Amtszeit beträgt nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz(externer Link) acht Jahre. Die aktuelle Amtsperiode des Amtsinhabers, Herrn Daniel Kurth, endet am 31. Juli 2026. Deshalb ist im Jahr 2026 eine Landratswahl durchzuführen.

Wahltermine

Die Hauptwahl des Landrates des Landkreises Barnim findet am Sonntag, dem 19. April 2026, statt. Sofern hierbei keine Kandidatin oder kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht, wird am Sonntag, dem 10. Mai 2026, die Stichwahl durchgeführt.

Quorum

Damit einer der vier Bewerber(externer Link) bereits in der Hauptwahl gewählt ist, muss neben der Mehrheit der gültigen Stimmen auch das im Kommunalwahlgesetz festgelegte Quorum erfüllt sein. Demnach muss die gewählte Person mindestens mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben und mindestens 15% der Stimmen der Wahlberechtigten des Landkreises auf sich vereinen. Wird dieses Ziel nicht erreicht, kommt es zur Stichwahl. 

Wahlberechtigung

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • im Wahlgebiet (Landkreis Barnim) den ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat
 sowie
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Bei Inhaberinnen und Inhabern von Hauptwohnungen und Nebenwohnungen wird der ständige Wohnsitz am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung vermutet.

Wahlbenachrichtigungen

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens zum 29. März 2026 eine Wahlbenachrichtigung per Post. In dieser ist das jeweilige Wahllokal für die Hauptwahl und eine etwa notwendig werdene Stichwahl aufgeführt.

Wahlscheine, Briefwahl

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten Sie auch die Möglichkeit der schriftlichen Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahl). Alternativ können Sie diese aber auch persönlich während der Geschäftszeiten im Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz oder online beantragen(externer Link). Wenn Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort abholen, können Sie auch die Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.

Hinweis zum Wahlbezirk Britz

Abweichend von früheren Wahlen, können bei der Landratswahl am 19. April 2026 (mögliche Stichwahl am 10. Mai 2026) aus organisatorischen Gründen in der Gemeinde Britz nur zwei Wahllokale eingerichtet werden. Beide Wahllokale befinden sich im Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz. Auf Grund mangelnder Räumlichkeiten kann kein Wahllokal in „Britz Dorf“ eingerichtet werden, so dass wir die Wählerinnen und Wähler dieses Gebietes bitten, das auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal aufzusuchen oder die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Rechtsgrundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für die Wahl des Landrates finden sich im Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (externer Link) und in der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung(externer Link).

Weitere Informationen und Bekanntmachungen zur Landratswahl finden Sie auch auf den Seiten des Landkreises Barnim(externer Link).

Wrana
Wahlleiter