Allgemeines
Der Landrat ist der höchste kommunale Wahlbeamte des Landkreises. Seine Amtszeit beträgt nach dem Brandenburgischen Kommunalwahlgesetz(externer Link) acht Jahre. Die aktuelle Amtsperiode des Amtsinhabers, Herrn Daniel Kurth, endet am 31. Juli 2026. Deshalb ist im Jahr 2026 eine Landratswahl durchzuführen.
Wahltermine; Stichwahl
Die Hauptwahl des Landrates des Landkreises Barnim fand am Sonntag, dem 19. April 2026, statt. Da hierbei kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreichte, wird am Sonntag, dem 10. Mai 2026, eine Stichwahl durchgeführt.
Quorum
Damit einer der vier Bewerber(externer Link) bereits in der Hauptwahl gewählt ist, muss neben der Mehrheit der gültigen Stimmen auch das im Kommunalwahlgesetz festgelegte Quorum erfüllt sein. Demnach muss die gewählte Person mindestens mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben und mindestens 15% der Stimmen der Wahlberechtigten des Landkreises auf sich vereinen. Dieses Ziel wurde am 19. April 2026 nicht erreicht. Deshalb findet am 10. Mai eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- im Wahlgebiet (Landkreis Barnim) den ständigen Wohnsitz hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland hat sowie
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Bei Inhaberinnen und Inhabern von Hauptwohnungen und Nebenwohnungen wird der ständige Wohnsitz am Ort der melderechtlichen Hauptwohnung vermutet.
Wahlbenachrichtigungen
Alle Wahlberechtigten zur Hauptwahl erhielten eine Wahlbenachrichtigung per Post. In dieser war das jeweilige Wahllokal für die Haupt- und Stichwahl aufgeführt. Grundsätzlich wird für die Urnenwahl (Sowohl Haupt‑, als auch Stichwahl) keine Wahlbenachrichtigung benötigt. Wichtig ist, dass Sie im Wahlberechtigtverzeichnis eingetragen sind und mit einem Personaldokument Ihre Identität nachweisen können.
Wahlscheine, Briefwahl
Alle Personen, die bereits für die Hauptwahl am 19. April 2026 einen Wahlschein beantragt hatten und für die Stichwahl keine abweichende Regelung erklärt haben, erhalten von Amts wegen erneut einen Wahlschein und die Briefwahlunterlagen (§ 68 BbgKWahlG). Gleiches gilt für Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt sind.
Personen, die bei der Hauptwahl am 19. April 2026 im Wahllokal gewählt haben, bei der Stichwahl am 10. Mai 2026 aber die Briefwahl bevorzugen, können ab sofort schriftlich, unter Angabe der personenbezogenen Daten (Name, Anschrift und Geburtsdatum) einen Wahlschein beantragen. Alternativ können Sie Wahlscheine auch persönlich während der Geschäftszeiten im Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz oder online beantragen(externer Link). Wenn Sie den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen im Rathaus Britz abholen, können Sie die Briefwahl auch an Ort und Stelle ausüben.
Hinweis zum Wahlbezirk Britz
Abweichend von früheren Wahlen, können bei der Landratswahl am 19. April 2026 und der Stichwahl am 10. Mai 2026 aus organisatorischen Gründen in der Gemeinde Britz nur zwei Wahllokale eingerichtet werden. Beide Wahllokale befinden sich im Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz. Auf Grund mangelnder Räumlichkeiten kann kein Wahllokal in „Britz Dorf“ eingerichtet werden, so dass wir die Wählerinnen und Wähler dieses Gebietes bitten, das auf der Wahlbenachrichtigung angegebene Wahllokal aufzusuchen oder die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für die Wahl des Landrates finden sich im Gesetz über die Kommunalwahlen im Land Brandenburg (externer Link) und in der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung(externer Link).
Weitere Informationen und Bekanntmachungen zur Landratswahl finden Sie auch auf den Seiten des Landkreises Barnim(externer Link).
Unterlagen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
- Hinweise für die Mitglieder der Wahlvorstände (Landkreis Barnim)
- Schulung zur Wahlhandlung und Ergebnisermittlung (Amt Britz-Chorin-Oderberg)
- Mustervordrucke gemäß § 93(externer Link) der Brandenburgischen Kommunalwahlverordnung stehen Ihnen auf den Seiten des Landes Brandenburg(externer Link) zur Verfügung
Ergebnisse
Für die Ergebnisse der Landratswahl haben wir eine eigene Seite eingerichtet.
Wrana
Wahlleiter
