Rechtliches
Der Amtsausschuss ist das Leitungsgremium des Amtes Britz-Chorin-Oderberg. Mitglieder sind insbesondere die Bürgermeister der acht Kommunen. Der Amtsausschuss wählt unter anderem auch den Amtsdirektor.
Nach § 136 der brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) besteht der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden und nach Maßgabe des § 136 Absatz 2 BbgKVerf aus weiteren Mitgliedern. Dort heißt es:
Gemeinden mit mehr als 600 Einwohnern bestellen weitere Mitglieder in den Amtsausschuss. Ihre Anzahl beträgt in Gemeinden
- von 601 bis 1.500 Einwohnern ein,
- von 1.501 bis 3.000 Einwohnern zwei,
- von 3.001 bis 5.000 Einwohnern drei,
- von 5.001 bis 7.000 Einwohnern vier und
- ab 7.001 Einwohnern fünf.
Der Amtsdirektor ist im Übrigen verpflichtet, an den Sitzungen des Amtsausschusses teilzunehmen.
Mitglieder des Amtsausschusses
Die Mitglieder des Amtsausschusses finden Sie hier im Ratsinformationsystem des Amtes. Dort stehen neben vielen weiteren Informationen zur politischen Arbeit auch die Sitzungstermine und –inhalte des Amtsausschusses zur Verfügung.