Brandschutz: Waldbrandgefahr in unseren Gemeinden

Auf Grund des aktuellen Wetters steigt die Waldbrandgefahr momentan rapide. Lesen Sie unsere Hinweise um gemeinsam das Risiko von Waldbränden zu minimieren.

Foto: Karsten Winegeart/Unsplash

Mit den ersten trockenen Tagen steigt die Brandgefahr in unseren Wäldern rapide an. Vor allem in reinen Nadelwäldern ist das Risiko hoch. Das Land Brandenburg bewertet die Waldbrandgefahr vom 1. März bis 31. Oktober eines jeden Jahres und veröffentlicht die Bewertung täglich um 08:00 Uhr in Form von Waldbrandgefahrenstufen von 1 bis 5 auf ihrer Webseite.

Durch diese Stufen wird die unterschiedliche Gefahr für die Entstehung eines Waldbrandes dargestellt. Dabei bedeutet 1 sehr geringe Gefahr, 2 geringe Gefahr, 3 mittlere Gefahr, 4 hohe Gefahr und 5 sehr hohe Gefahr. Aus den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen ergeben sich keine unterschiedlichen Einschränkungen oder Verbote für Waldbesucher vielmehr sollen sie die Bevölkerung für diese Gefahr sensibilisieren. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 kann die untere Forstbehörde in Ausnahmefällen ein allgemeines Betretungsverbot anordnen. Die Zugänge werden durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Melden Sie Brände unverzüglich der Feuerwehr über den Notruf 112.

Weitere Hinweise:

  • Im Wald oder in einem Abstand von weniger als 50 Meter vom Waldrand ist das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
  • Das Befahren der Wälder mit Kraftfahrzeugen ist unabhängig von der Waldbrandgefahr grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten für die Bewirtschaftung des Waldes und die Ausübung der Jagd.
  • Parken ist im Wald nur auf ausgewiesenen Waldparkplätzen gestattet. Es ist darauf zu achten, dass Kraftfahrzeuge nicht über trockenem Gras abgestellt werden. Zufahrtswege zum Wald müssen für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr immer freigehalten werden.
  • - Unabhängig vom Abstand zum Wald oder der jeweiligen Waldbrandgefahrenstufe besteht in Brandenburg ein generelles Verbot zum Betrieb von Fluglaternen.

Daniel Gerhardt
Amtsfeuerwehr Britz-Chorin-Oderberg
Öffentlichkeitsarbeit

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