Bei der Zweitwohnungsteuer wird der mit dem Innehaben einer Zweitwohnung verbundene persönliche Aufwand besteuert, der Ausdruck der damit verbundenen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ist. Die Kommunen erhalten für die Zweitwohnungsinhaber, da diese keine Einwohner sind, keine Zuweisungen vom Land (Einkommensteueranteile, Schlüsselzuweisungen). Die Zweitwohnungsteuer ist daher ein Ausgleich für die Kosten, die zum Beispiel für den Unterhalt der Infrastruktur in den Kommunen aufzubringen sind.
Gemäß § 3 Absatz 1 der Zweitwohnungsteuersatzungen der Kommunen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird die Steuer nach dem jährlichen Aufwand für die ortsübliche Nettokaltmiete und auf der Grundlage der Wohnfläche berechnet. § 3 Absatz 2 der Zweitwohnungsteuersatzungen legt fest, dass die Nettokaltmiete als Vergleichsmiete und in Ersatz eines regionalen Mietspiegels nach Art, Lage und Ausstattung vergleichbarer vermieteter Räume ermittelt und regelmäßig bezogen auf die Vergleichsobjekte aktualisiert wird.
Bisherige Berechnungsgrundlage ist die Erhebung vom 01.07.2019, nach der die ortsüblichen Nettokaltmieten für die Kommunen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg ermittelt wurden. Im Rahmen der statistischen Erhebung zum Zensus 2022 wurde für die Kommunen eine aktualisierte ortsübliche Nettokaltmiete festgestellt, die bei gültigen Zweitwohnungsteuersatzungen ab 01.01.2025 als Berechnungsgrundlage dient.
Beim Zensus 2022 kommt ein von den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder entwickeltes Verfahren zum Einsatz, welches verlässliche Ergebnisse für ganz Deutschland liefert und auch den Kommunen des Amtes Britz-Chorin-Oderberg eine verlässliche Datenbasis für die ortsübliche Nettokaltmiete zur Verfügung stellt. Die Veränderungen stellen sich in den einzelnen Kommunen wie folgt dar:
Kommune | ortsübliche Nettokaltmiete 01.07.2019 in Euro/m² | ortsübliche Nettokaltmiete Zensus 2022 in Euro/m² |
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Britz | 4,49 | 4,90 |
Chorin | 3,34 | 5,00 |
Hohenfinow | 4,34 | 4,60 |
Liepe | 3,61 | 4,70 |
Lunow-Stolzenhagen | 4,38 | 4,60 |
Niederfinow | 3,33 | 4,80 |
Oderberg | 4,61 | 4,50 |
Parsteinsee | 3,60 | 4,70 |
Die derzeit gültigen Satzungen zur Erhebung einer Zweitwohnungsteuer im Amtsgebiet Britz-Chorin-Oderberg können hier eingesehen werden.