Bauplanung:Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Errichtung Biogasanlage“ in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen sowie die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat in ihrer Sitzung vom 16.09.2025 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Errichtung Biogasanlage“ beschlossen.

Geografische Karte (Vogelperspektive ) des Bebauungsplangebietes.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat in ihrer Sitzung vom 16.09.2025 Beschluss-Nr. LS-2025–023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Errichtung Biogasanlage“ beschlossen. Das Plangebiet befindet sich auf einer Ackerfläche südwestlich des Ortsteils Lunow. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit einer Flächengröße von 4,11 ha umfasst Teilflächen der Flurstücke 233/2, 234/2 und 290 der Flur 6, Gemarkung Lunow (s. Abb.).

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer Biogasanlage mit einer Gaseinspeiseanlage einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen, Verkehrsflächen und Grünflächen auf einer landwirtschaftlich genutzten Fläche durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Erneuerbare Energien“. Der Vorentwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom September 2025 wurde gebilligt und ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit auszulegen. Ebenso ist die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Fassung vom September 2025, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich der Umweltinformationen sind in der Zeit vom 27.10.2025 bis einschließlich 28.11.2025 auf der Webseite des Amtes Britz-Chorin-Oderberg einsehbar.

Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Britz-Chorin-Oderberg – Bauamt – Zimmer 1.24, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz aus und sind während der folgenden Dienstzeiten einsehbar:

  • Montag von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
  • Dienstag von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
  • Donnerstag von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
  • Freitag von 9:00 – 12.00 Uhr

Außerhalb der Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03334–457661 bzw. 03334–457662.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 01/25 „Errichtung Biogasanlage“ in der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E‑Mail an

e.koezle@bpm-ingenieure.de
cc: d.gerges@bpm-ingenieure.de

übermittelt werden.

Im Bedarfsfall können Stellungnahmen auch postalisch, mündlich oder zur Niederschrift beim Bauamt eingereicht werden. Postanschrift:

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Bauamt
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz

E‑Mail: bauamt@amt-bco.de

Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Britz, 25.09.2025

Matthes
Amtsdirektor

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