Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
- Notwendige Unterlagen:
-
- gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers durch eine Wohnungsgeberbescheinigung
- Name und Anschrift des Wohnungsgebers
- Gebühr:
- keine
Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung
- Notwendige Unterlagen:
- gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass
- Eine Abmeldung ist nur erforderlich:
-
- bei Wegzug ins Ausland
- für den Fall, dass Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, von denen mindestens eine aufgegeben wird, ohne dass eine weitere neue Wohnung bezogen wird
- Gebühr:
- keine
Ummeldung innerhalb des Amtsbereiches
Kontakt
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Gieseler
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 – 34
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
hauptamt@amt-bco.de
Wichtig
Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an-, ab- oder ummelden.
Geldbußen
Bitte beachten Sie, dass wir bei Ordnungswidrigkeiten gezwungen sind Geldbußen zu erheben.
Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Einwohnermeldeamt vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlägen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (sogenannte Übermittlungssperre).
Meldebescheinigungen
Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen ausgestellt.
- Gebühr:
- 5,00 €