Melderecht: Meldeangelegenheiten

Sie wohnen neu im Amt Britz-Chorin-Oderberg? Alle Dienstleistungen rund um An-, Ab- und Ummeldungen in unserem Amt.

Britz, Innhof Rathaus
Das Rathaus in Britz. Foto: John Wrana/ABCO

Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen:
  1. gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass aller zuziehenden Personen
  2. Name und Anschrift des Wohnungsgebers durch eine Wohnungsgeberbescheinigung
  3. Name und Anschrift des Wohnungsgebers
Gebühr:
keine

Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen:
gültiger Personalausweis und eventuell Reisepass
Eine Abmeldung ist nur erforderlich:
  1. bei Wegzug ins Ausland
  2. für den Fall, dass Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, von denen mindestens eine aufgegeben wird, ohne dass eine weitere neue Wohnung bezogen wird
Gebühr:
keine

Ummeldung innerhalb des Amtsbereiches

Kontakt

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Gieseler
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 – 34
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
hauptamt@amt-bco.de

Wichtig

Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an-, ab- oder ummelden.

Geldbußen

Bitte beachten Sie, dass wir bei Ordnungswidrigkeiten gezwungen sind Geldbußen zu erheben.

Die gebührenfreie An-, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Einwohnermeldeamt vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlägen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (sogenannte Übermittlungssperre).

Meldebescheinigungen

Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen ausgestellt.

Gebühr:
5,00 €

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