Melderecht: Meldeangelegenheiten

Sie wohnen neu im Amt Britz-Chorin-Oderberg? Alle Dienstleistungen rund um An-, Ab- und Ummeldungen in unserem Amt.

Britz, Innhof Rathaus
Das Rathaus in Britz. Foto: John Wrana/ABCO

Anmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen:

  1. gültiger Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass aller zuziehenden Personen. Bei Kindern ohne Dokumente, ist die Geburtsurkunde vorzulegen.
  2. eine Wohnungsgeberbescheinigung
  3. Zustimmungserklärung des zweiten gesetzlichen Vertreters beim Umzug minderjähriger Kinder

Gebühr: keine

Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung

Notwendige Unterlagen: gültiger Personalausweis und (falls vorhanden) Reisepass. Eine Abmeldung ist nur erforderlich:
  1. bei Wegzug ins Ausland (maximal eine Woche vorab möglich)
  2. für den Fall, dass Sie mehrere Wohnungen im Inland haben, von denen mindestens eine aufgegeben wird, ohne dass eine weitere neue Wohnung bezogen wird
Gebühr: keine

Ummeldung innerhalb des Amtsbereiches

Kontakt

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Gieseler
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 – 34
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
hauptamt@amt-bco.de

Wichtig

Laut Meldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an‑, ab- oder ummelden.

Die gebührenfreie An‑, Ab- oder Ummeldung müssen Sie persönlich oder durch einen von Ihnen Bevollmächtigten im Einwohnermeldeamt vornehmen. Ferner haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für Auskunftsanfragen von politischen Parteien, Wählergruppen, öffentlich rechtlichen Religionsgemeinschaften, Adressbuchverlägen sowie anlässlich von Alters- und Ehejubiläen sperren zu lassen (sogenannte Übermittlungssperre).

Meldebescheinigungen

Unter Vorlage eines Ausweisdokumentes werden Meldebescheinigungen ausgestellt.

Gebühr: 5,00 €

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