Aufgaben und Zuständigkeit der Schiedsstellen
Schiedsstellen dienen der außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Beteiligten. Sie bieten eine schnelle, kostengünstige und niedrigschwellige Alternative zu gerichtlichen Verfahren, insbesondere für Konflikte des täglichen Lebens. Hierzu zählen:
- Strafrechtliche Vergehen geringerer Bedeutung (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, einfache Körperverletzung).
- Nachbarschaftsstreitigkeiten (z. B. Lärmbelästigung, Grenzstreitigkeiten),
- Mietsachen (z. B. Streitigkeiten über Nebenkosten oder Mietminderungen)
Örtliche Zuständigkeit
Die Zuständigkeit der Schiedsstelle richtet sich nach dem Wohnsitz des Antragsgegners. Örtlich zuständig(externer Link) ist die Schiedsstelle, in deren Bezirk der Antragsgegner seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Schiedspersonen im Amt Britz-Chorin-Oderberg
Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig, unterstehen unmittelbar der Aufsicht der Leitung des Amtsgerichtes und werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg hat am 29. Januar 2025(externer Link) folgende Personen in das Schiedsamt gewählt:
| Funktion | Person |
|---|---|
| Schiedsperson | Frau Heike Dahms |
| stellvertretende Schiedsperson | Herr Robby Lange |
Kontaktaufnahme und Verfahren
Bitte richten Sie Ihre Anfrage bzw. Ihren Schlichtungsantrag unter Angabe Ihrer Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) an das
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Hähnel
E-Mail: hauptamt@amt-bco.de
Tel. 03334 457640
Ihre Unterlagen werden unverzüglich an die Schiedspersonen weitergeleitet, um den ersten Kontakt herzustellen und das weitere Verfahren einzuleiten.
Ausführliche Hinweise zum Ablauf des Schlichtungsverfahrens, zu den Kosten sowie zu den Rechten und Pflichten der Beteiligten finden Sie auf der entsprechenden Internetseite des Landes Brandenburg(externer Link).
