Hunde: Hunde

Hinweise und Formulare zur An- und Abmeldung eines Hundes und zur Zahlung der Hundesteuer.

Bild von Cedric Clooth auf Pixabay

Steuerliche Anmeldung und Hundesteuer

Die Anmeldung eines Hundes muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Hundehalter ist verpflichtet, den Hund innerhalb von zwei Wochen nach dem er diesen aufgenommen hat, im Amt Britz-Chorin-Oderberg anzumelden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie einen Bescheid über die Hundesteuer und mit diesem auch die Hundesteuermarke. Wir benötigen von Ihnen das vollständig ausgefüllte Formular zur Anmeldung des Hundes. Dieses gilt sowohl für die steuerliche Anmeldung, als auch für die ordnungsbehördliche Anmeldung.

Die Erhebung der Hundesteuer beginnt mit der Anmeldung eines Hundes. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach Art und Anzahl der Hunde und ist in der Hundesteuersatzung Ihrer Kommune festgelegt. Die Hundesteuersatzungen finden Sie unter Satzungen. Die Möglichkeit der Befreiung von der Hundesteuer ist ebenfalls in der jeweiligen Hundesteuersatzung geregelt.

Kontakt für Hundesteuer

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz

Frau Fröhlich
Telefon: +49 (03334) 457650
Mail: kaemmerei@amt-bco.de

Ordnungsbehördliche An- und Abmeldung

Der Halter eines Hundes hat der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich das Halten des Hundes anzuzeigen. Gemäß der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg sind alle Hunde unabhängig von der Größer oder Gewicht anzumelden. Darüber hinaus müssen alle Hunde, die älter als acht Wochen sind, mit einem Mikrochip-Transponder gemäß ISO-Standard dauerhaft gekennzeichnet werden. Bitte beachten Sie, dass Sie die örtliche Ordnungsbehörde auch über die Veräußerung, den Tod oder den Wegzug des Hundes aus den amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg informieren. Für die An- bzw. Abmeldung des Hundes können Sie das entsprechende Formular verwenden.

Die Abmeldung eines Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem der Hund veräußert wurde, verstorben oder entlaufen ist, beim Amt Britz-Chorin-Oderberg erfolgen. Denken Sie bitte daran, Ihren Hund bei Wegzug aus dem Amtsgebiet abzumelden, da sonst die Hundesteuer weiterberechnet wird. Zur Abmeldung können Sie das Formular zur Abmeldung des Hundes verwenden.

Kontakt für die An- bzw. Abmeldung
eines Hundes

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz

Frau Gieseler
Telefon: +49 (03334) 457634
Mail: ordnungsamt@amt-bco.de

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