Das Amt Britz-Chorin-Oderberg bietet Ihnen die Möglichkeit, sowohl im Rathaus in Britz als auch im Kloster Chorin, auf dem Landhof in Liepe sowie auf dem Museumsschiff »Riesa« in Oderberg, die Ehe zu schließen.
Die Trauungen werden durch unsere Standesbeamtinnen Frau Bianka Trettin, Frau Isabelle Mücke und Frau Astrid Gohlke vorgenommen. Für die musikalische Umrahmung können Sie aus einem reichhaltigen Repertoire an Instrumentalstücken auswählen, aber auch eigene Musikstücke mitbringen. Besondere Wünsche zur Trauzeremonie versuchen wir zu berücksichtigen.
Kontakt
Frau Trettin
Tel. (0 33 34) 45 76 – 33
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
standesamt@amt-bco.de
Frau Mücke
Tel. (0 33 34) 45 76 – 45
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
standesamt@amt-bco.de
Eheschließung
Ohne die entsprechenden Unterlagen führt kein Weg in den Hafen der Ehe. Generell können Sie in ganz Deutschland an einem Standesamt Ihrer Wahl heiraten.
Hinweis: Ab dem 1. November eines Jahres nehmen wir Terminvormerkungen für das folgende Jahr an. Die Anmeldung der Eheschließung ist sechs Monate gültig.
Dort ist auch geregelt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Ehe im Standesamt vorzulegen sind. Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.
Deutsche, volljährige, ausschließlich in Deutschland wohnende Partner müssen zur Anmeldung folgende Originalunterlagen bereit halten:
- je ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch (erhältlich bei den Standesämtern Ihrer Geburtsorte)
- eine maximal acht Tage alte erweiterte Meldebescheinigung Ihres Einwohnermeldeamtes mit dem Nachweis der Staatsangehörigkeit und des Familienstandes
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- wenn ein Partner bereits verheiratet war, den Nachweis über die letzte Eheschließung oder Lebenspartnerschaft (Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde) sowie deren Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Sterbeurkunde)
- bei gemeinsamen minderjährigen Kindern die Geburtsurkunden
Für Paare, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, mehrmals verheiratet waren, eingebürgert sind oder nicht über deutsche Urkunden verfügen, ist es ratsam, persönlich beim zuständigen Standesamt nachzufragen.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.
Gebühren
Leistung | Merkmal | Gebühr |
---|---|---|
Prüfung der Ehevoraussetzungen | wenn nur deutsches Recht zu beachten ist | 59 Euro |
wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist, je ausländisches Recht | 32 Euro | |
Eheschließung | die Zeremonie findet in der Amtsräumen während der Öffnungszeiten statt | 49 Euro |
in den Amtsräumen außerhalb der Öffnungszeit | 109 Euro | |
außerhalb der Amtsräume während der Öffnungszeit | 131 Euro | |
außerhalb der Amtsräume außerhalb der Öffnungszeit | 164 Euro | |
Raumnutzung (auf dem Landhof Liepe, auf der »Riesa«) | 75 Euro | |
Namenführung von Ehegatten | in der Ehe einschließlich eines Begleitnamens, wenn der Name bei der Eheschließung bestimmt wird | gebührenfrei |
nach der Eheschließung | 37 Euro | |
Stammbuch | verschiedene Ausführungen | zwischen 4 und 40 Euro |
Urkunden | Eheurkunden, beglaubigte Registerausdrucke | 16 Euro |
jede weitere gleichzeitig erstellte Urkunde | 8,00 Euro | |
sonstige Gebühren | für Eheschließungen im Kloster Chorin: | |
Trauzimmer und Eintritt für bis zu 20 Personen | 170 Euro | |
Trauzimmer und Eintritt für bis zu 30 Personen | 210 Euro | |
Trauzimmer und Eintritt für bis zu 40 Personen | 250 Euro |