Sie haben innerhalb unserer acht Gemeinden etwas gefunden oder verloren? Dann steht Ihnen das Amt Britz-Chorin-Oderberg als Ansprechpartner zur Verfügung. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, die rechtmäßigen Eigentümer einer Sache ausfindig zu machen, müssen Sie den Fund ab einem Gegenstandswert von zehn Euro beim zuständigen Fundbüro unverzüglich anzeigen (§ 965 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Funde unter dem vorgenannten Veräußerungswert sind nicht anzeige- bzw. abgabepflichtig. Wer den Fund einer Sache verspätet anzeigt, hat keinen Anspruch auf die nachfolgenden Fundrechte:
Finderlohn
Der Finder einer Sache kann vom empfangsberechtigten Finderlohn verlangen. Dieser gesetzliche Anspruch beträgt fünf Prozent des Wertes der Sache. Ist die Sache mehr als fünfhundert Euro wert, wird der darüberhinausgehende Mehrwert mit drei Prozent berechnet (§ 971 BGB).
Eigentum
Kann die Sache innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Anzeigedatum (§ 973 BGB) den Eigentümern nicht wieder ausgehändigt werden, kann der Finder das Eigentum an der Sache für sich beanspruchen. Sie können bereits mit der Fundanzeige auf das vorgenannte Recht verzichten. Das Eigentumsrecht geht folglich auf das Amt Britz-Chorin-Oderberg über (§ 976 BGB).
Eingeschränkte Fundrechte
Für Schlüsselfunde können Sie keine der vorgenannten Rechte geltend machen. Schlüssel sind unter Angabe von Fundort und -zeit beim Amt Britz-Chorin-Oderberg abzugeben. Bei Funden in Behörden oder auf deren Gelände sowie in Verkehrsmitteln stehen Ihnen nur eingeschränkte Fundrechte zu (§ 978 BGB).
Kontakt:
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
ordnungsamt@amt-bco.de
Tel. (0 33 34) 45 76 – 35