Im 2011 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Ihnen werden also ab sofort keine Lohnsteuerkarten mehr zugesandt.
Änderungen ab 2011
Ab dem 1. Januar 2011 werden folgende Aufgaben auf die Finanzämter übertragen:
- Berichtigungen
- Steuerklassenänderung oder Steuerklassenwechsel
- Kinderfreibeträge und
- Pauschalbeträge
Kontakt
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Trettin
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 – 33
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
hauptamt@amt-bco.de
Die Meldebehörde bleibt weiterhin für die Übermittlung von lohnsteuerlich bedeutsamen melderechtlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig:
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt
- Eheschließung
- Geburt
- Tod
Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte
Link
Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuer erhalten Sie beim Bundesministerium der Finanzen.
- individuell, papierlos und sicher
- keine unnötigen Wege
- Kosten für Ersatzlohnsteuerkarten entfallen
- höhere Verfahrenssicherheit
- bei Änderungen muss keine Vorlage der Lohnsteuerkarte erfolgen