Lohnsteuer: Lohnsteuerkarten

Im Jahr 2011 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Die Meldebehörde ist aber weiterhin für die Übermittlung von lohnsteuerlich bedeutsamen melderechtlichen Daten zuständig.

Foto: Wrana/ABCO

Im 2011 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Ihnen werden also ab sofort keine Lohnsteuerkarten mehr zugesandt.

Änderungen ab 2011

Ab dem 1. Januar 2011 werden folgende Aufgaben auf die Finanzämter übertragen:

  • Berichtigungen
  • Steuerklassenänderung oder Steuerklassenwechsel
  • Kinderfreibeträge und
  • Pauschalbeträge

Kontakt

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Trettin
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 – 33
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
hauptamt@amt-bco.de

Die Meldebehörde bleibt weiterhin für die Übermittlung von lohnsteuerlich bedeutsamen melderechtlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig:

  • Kirchenein- oder Kirchenaustritt
  • Eheschließung
  • Geburt
  • Tod

Vorteile der elektronischen Lohnsteuerkarte

Link

Weitere Informationen zur elektronischen Lohnsteuer erhalten Sie beim Bundesministerium der Finanzen.

  • individuell, papierlos und sicher
  • keine unnötigen Wege
  • Kosten für Ersatzlohnsteuerkarten entfallen
  • höhere Verfahrenssicherheit
  • bei Änderungen muss keine Vorlage der Lohnsteuerkarte erfolgen

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