Melderecht:Beglaubigungen und Führungszeugnisse

Informationen über Beglaubigungen und einfache bzw. behördliche Führungszeugnisse finden Sie hier.

Britz, Innhof Rathaus
Das Rathaus in Britz. Foto: John Wrana/ABCO

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Beglaubigungen von Abschriften und Fotokopien

Die amtliche Beglaubigung darf nur unter der Voraussetzung vorgenommen werden, dass

  • die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
  • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde
  • für interne Zwecke/eigenes Verwaltungsverfahren benötigt wird.

Die amtliche Beglaubigung kann grundsätzlich nur durchgeführt werden, sofern die vorgelegten Schriftstücke im Original vorgelegt werden.

Deutsche Personenstandsurkunden (Geburts‑, Heirats- und Sterbeurkunden) dürfen ausschließlich nur von dem Standesamt beglaubigt werden, bei dem Personenstandsfall beurkundet wurde.

Für die Beglaubigung sind Original und wenn möglich die Fotokopie mit zu bringen. Sie können das beglaubigte Schriftstück gleich wieder mitnehmen.

LeistungGebühr
Beglaubigungen3,50 Euro
Fotokopien: je Kopie A40,70 Euro
Fotokopien: je Kopie A30,80 Euro

Beglaubigungen von Unterschriften

Eine Unterschrift kann nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird. D. h. die Person, deren Unterschrift beglaubigt werden soll, muss immer persönlich vorsprechen.

Unterschriftsbeglaubigungen sind nicht für privatrechtliche Zwecke möglich.

Ebenso wenig dürfen Unterschriften für Grundstücksangelegenheiten, Erbschaftssachen, standesamtliche Angelegenheiten, Hypotheken‑, Kreditsachen, Löschungesbewilligungen, Vereinsangelegenheiten, Texte in ausländischer Sprache sowie Unterschriften ohne dazugehörigen Text beglaubigt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Gebühren: 3,50 Euro

Einfaches und erweitertes Führungszeugnis

Um ein Führungszeugnis zu beantragen, müssen Sie im Amtsbereich gemeldet sein. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Erteilung einer Vollmacht ist rechlich nicht zulässig!

Bitte bringen Sie Reisepass oder Personalausweis mit. Nur in Ausnahmefällen können Sie ein Führungszeugnis schriftlich beantragen. Wegen der notwendigen Angaben zu Ihrem schriftlichen Antrag mailen Sie uns bitte oder rufen uns an.

Bei einem behördlichen Führungszeugnis ist die genaue Adressangabe der Behörde erforderlich.

Für Minderjährige kann auch der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen (Ausweis und gegebenenfalls Vertretungsbefugnis sind mit vorzulegen).

Beim erweiterten Führungszeugnis ist die Aufforderung des Arbeitgebers vorzulegen.

Bearbeitungszeit: Der Antrag wird online an das Bundesamt für Justiz übertragen und das Führungszeugnis dem Antragsteller innerhalb von 7–10 Tagen zugesandt. Gebühren:
je Führungszeugnis 13,00 Euro.

LeistungGebühr
je Führungszeugnis13,00 Euro