Melderecht: Ausweise und Pässe

Sie benötigen einen neuen Bundespersonalausweis, einen Reisepass oder einen Kinderreisepass?

Vordere Seite eines Personalausweises
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Personalausweis

Notwendige Unterlagen
Gebühr
  • bis 24 Jahre: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahre: 37,00 Euro

Kontakt

Frau Gieseler
Tel. (0 33 34) 45 76 – 34
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
hauptamt@amt-bco.de

Frau Trettin
Tel. (0 33 34) 45 76 – 33
Fax (0 33 34) 45 76 – 50
hauptamt@amt-bco.de


Für die Erstbeantragung unter 18 Jahren benötigen Sie eine Geburtsurkunde, ein aktuelles, biometrisches Passfoto und mindestens einen gesetzlicher Vertreter (Das zweite Elternteil bzw. der weitere gesetzliche Vertreter kann seine Zustimmung schriftlich erteilen). Wenn Sie bei der Beantragung mindestens 24 Jahre alt sind ist der Ausweis 10 Jahre gültig, sind Sie jünger, ist der Personalausweis nur 6 Jahre gültig.

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Personalausweis ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel können Sie mit ca. 3-4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen. Sie müssen Ihren Personalausweis persönlich abholen oder sich eine Abholvollmacht austellen lassen.

Noch ein Tipp: Wenn Sie mit Ihren Kindern Auslandsreisen unternehmen wollen, denken Sie bitte auch an die Kinderausweise/Kinderpässe.

Hinweis für alle Dokumente

Bei der Erstausstellung eines Personalausweises bzw. Reisepasses oder wenn Sie diesen verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ihre Identität nachweisen. Als geeignete Nachweise gelten: Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderpass), frühere Ausweis- / Passanträge, Personenstandsurkunden in Verbindung mit einem Verwandten ersten Grades

Wichtig: Weil wir Ihre eigenhändige Unterschrift und ggf. Ihre Fingerabdrücke benötigen, können Sie sich nicht vertreten lassen.

Geldbußen

Bei Ordnungswidrigkeiten erheben wir Geldbußen. Informieren Sie sich über Tatbestände und Bußgeldbeträge.

Vorläufiger Personalausweis

Notwendige Unterlagen
Gebühr
10,00 €

Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt und ist 3 Monate gültig.

Reisepass (32 Seiten)

Notwendige Unterlagen
Gebühr
  • bis 24 Jahre: 37,50 €
  • ab 24 Jahre: 70,00 €

Reisepass (48 Seiten)

Notwendige Unterlagen
Gebühr
  • bis 24 Jahre: 59,50 €
  • ab 24 Jahre: 82,00 €

Auf Antrag ist eine Ausstellung eines Express-Passes möglich. Die Anlieferung erfolgt innerhalb von drei Werktagen (bei Bestellung vor 11 Uhr) und kostet zusätzlich zu den Pass-Gebühren 32,00 €.

Alle Deutschen ab dem 12. Lebensjahr, die im Amt Britz-Chorin-Oderberg ihren Hauptwohnsitz haben, können ihren Reisepass bei unserem Einwohnermeldeamt beantragen. Bis zum 18. Lebensjahr muss jedoch das Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Betreuer) vorliegen.

Ihren alten Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass müssen wir, so sieht es das Gesetz vor, nach Ablauf der Gültigkeit einziehen. Wenn Sie es wünschen, können wir Ihnen den alten Reisepass mit nach Hause geben, wenn wir ihn als ungültig gekennzeichnet haben. Der Reisepass ist 10 Jahre gültig. Für Personen unter 24 Jahren ist er jedoch nur 6 Jahre gültig, weil man davon ausgeht, dass man bis zu diesem Alter sein Aussehen stärker verändert.

Wie lange es dauert, bis Sie Ihren Reisepass ausgehändigt bekommen, ist abhängig von der Bundesdruckerei in Berlin. In der Regel müssen Sie mit ca. 3-4 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen.

Noch ein Tipp: Wenn Sie mit Ihren Kindern Auslandsreisen unternehmen wollen, denken Sie bitte auch an die Kinderreisepässe.

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