Lohnsteuer:Lohnsteuerkarten

Im Jahr 2011 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Die Meldebehörde ist aber weiterhin für die Übermittlung von lohnsteuerlich bedeutsamen melderechtlichen Daten zuständig.

Foto: Wrana/ABCO

Im 2011 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Ihnen werden also ab sofort keine Lohnsteuerkarten mehr zugesandt.

Änderungen ab 2011

Ab dem 1. Januar 2011 werden folgende Aufgaben auf die Finanzämter übertragen:

  • Berichtigungen
  • Steuerklassenänderung oder Steuerklassenwechsel
  • Kinderfreibeträge und
  • Pauschalbeträge

Die Meldebehörde bleibt weiterhin für die Übermittlung von lohnsteuerlich bedeutsamen melderechtlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig:

  • Kirchenein- oder Kirchenaustritt
  • Eheschließung
  • Geburt
  • Tod