Im 2011 wurde die elektronische Lohnsteuerkarte eingeführt. Ihnen werden also ab sofort keine Lohnsteuerkarten mehr zugesandt.
Änderungen ab 2011
Ab dem 1. Januar 2011 werden folgende Aufgaben auf die Finanzämter übertragen:
- Berichtigungen
- Steuerklassenänderung oder Steuerklassenwechsel
- Kinderfreibeträge und
- Pauschalbeträge
Die Meldebehörde bleibt weiterhin für die Übermittlung von lohnsteuerlich bedeutsamen melderechtlichen Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zuständig:
- Kirchenein- oder Kirchenaustritt
- Eheschließung
- Geburt
- Tod