Gemäß § 72 Absatz 2 Satz 1 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG) ist zum Bürgermeister gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 vom Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.
Diese Mehrheit hatte bei der Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Chorin am 9. Juni 2024 keine der bewerbenden Personen erreicht. Somit fand am 30. Juni 2024 zwischen 08:00 und 18:00 Uhr gemäß § 72 Absatz 2 Satz 2 BbgKWahlG eine Stichwahl unter den beiden Bewerbenden statt, die bei der Wahl die höchsten Stimmzahlen erhalten hatten.
Zur Wahl standen Herr Dr. Nico Conrad (DIE LINKE) und Herr Daniel Krüger (Einzelwahlvorschlag), beide aus dem Choriner Ortsteil Senftenhütte.
Wahlvorschlag | Stimmen | Prozent |
Dr. Conrad, Nico (DIE LINKE) | 323 | 37,6 |
Daniel Krüger (Einzelwahlvorschlag) | 535 | 62,4 |
Herr Krüger hat somit die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten. Gleichzeitig hat er bei einer Wahlbeteiligung von 43,3% das notwendige Quorum von mindestens 15% der Stimmen der wahlberechtigten Personen erreicht.
Nach der Feststellung des Ergebnisses der Stichwahl durch den Wahlausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg am 2. Juli 2024 ist Herr Daniel Krüger somit zum ehrenamtlichen Bürgermeister der Gemeinde Chorin gewählt worden.
Ergebnis der Stichwahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde Chorin
Wrana
Wahlleiter