Die Gemeinden des Amtes Britz-Chorin-Oderberg verzichten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Kostenersparnis für das Kalenderjahr 2025 auf den Versand der Hundesteuerbescheide, wenn sich die Berechnungsgrundlagen und die Jahressteuerschuld gegenüber dem vorliegenden Bescheid nicht geändert haben.
Der bisherige Hundesteuerbescheid behält auch für die Folgejahre seine Gültigkeit. Die amtliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt 16/2024 vom 20. Dezember 2024. Bitte beachten Sie, dass der Fälligkeitstermin 1. Juli 2025 eingehalten wird. Für diejenigen Steuerpflichtigen, die am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden die Zahlungen zum genannten Fälligkeitstermin abgebucht.