Liegenschaften: Verkauf einer Immobilie mit integrierter Kinder­tages­stätte

Die Gemeinde Chorin bietet das Objekt im Lindenweg 6, Ortsteil Golzow zum Verkauf an. Damit verbunden sind verbindliche Auflagen und vorzunehmende bauliche Maßnahmen.

Foto: John Wrana/ABCO

Die Gemeinde Chorin, amtsangehörige Gemeinde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg im Landkreis Barnim, beabsichtigt, das nachstehend näher bezeichnete, bebaute Grundstück mit verbindlichen Auflagen zur weiteren Nutzung durch eine Kindertagesstätte sowie durch den Erwerber vorzunehmenden baulichen Maßnahmen, zu veräußern.

Angaben zur Immobilie

Lage: Lindenweg 6, Ortsteil Golzow, 16230 Chorin

Katasterangaben: Gemarkung Golzow, Flur 4, Flurstück 61 zur Größe von 7.497 qm, hiervon anteilig eine noch unvermessene Teilfläche von ca. 3.200 m²

Verkehrsanbindung: Landestraßenanbindung L23, ca. 300 m, Entfernung zur Kreisstadt Eberswalde ca. 11 km, Entfernung zur Autobahn A11, AS Chorin, ca. 3,5 km

Das Grundstück ist bebaut mit:

Hauptgebäude:
Backsteinbau, Satteldach mit Ziegelsteindeckung, Kellergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und nicht ausgebautem Dachgeschoss
Nutzung:
Kellergeschoss: Heizungsraum, Abstellräume
Erdgeschoss: teilweise als Kindertagesstätte, eine leerstehende, nicht vermietbare Wohneinheit
Dachgeschoss: 3 leerstehende, nicht vermietbare Wohneinheiten
Baujahr: ca. 1880
Bruttogrundfläche: ca. 402 qm
Zustand: sanierungsbedürftig

Nebengebäude:
Backsteinbau, Satteldach, Ziegelsteindeckung
Nutzung: 4 Abstellräume, davon 1 von Kita genutzt
Baujahr: ca. 1930
Bruttogrundfläche: ca. 70 qm
Zustand: gut

Das Grundstück wird seit 2017 ausschließlich als Kindertagesstätte genutzt. Im Grundbuch (Blatt 337 von Golzow, Amtsgericht Eberswalde) sind keine Belastungen in Abteilung II und III vorhanden.

© GeoBasis-DE/LGB/BKG

Auflagen zu baulichen Investitionen

In der Kindertagesstätte „Zauberlinde“, die sich in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg befindet, werden derzeit 36 Kinder betreut. Die hierfür genutzte Fläche im Erdgeschoss beträgt zurzeit ca. 246,00 m². Wegen bestehender baulicher Mängel sind durch den Erwerber in Eigenregie und auf eigene Kosten unverzüglich bauliche Maßnahmen  vorzunehmen:

A. Umsetzung: innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages:

A.1. Es sind Schäden an der Dach- und Deckenkonstruktion vorhanden, die Auswirkungen auf die Stabilität der Zwischendecke zwischen Erdgeschoss und Obergeschoss haben können. Die Ermittlung des Umfangs dieser Schäden und deren Beseitigung sind vom Erwerber durchzuführen. Hierzu ist innerhalb von 4 Wochen nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages ein Sachverständigengutachten zu beauftragen. Die Beseitigung der im Gutachten aufgezeigten Schäden hat unverzüglich zu beginnen und ist innerhalb von 6 Monaten abzuschließen.

B. Umsetzung: innerhalb von 6 Monaten nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages:

B.1. Aufgrund des erhöhten Platzbedarfs soll die derzeit leerstehende und nicht vermietbare Wohnung im Erdgeschoss mit einer Größe von ca. 52,7 m² zur Nutzung durch die Kindertagesstätte hergerichtet werden. Mit dieser Maßnahme wird das gesamte Erdgeschoss der Immobilie einer Nutzung durch die Kindertagesstätte zugeführt.

B.2. Ein Gruppenraum ist in einen Personal- und Büroraum umzunutzen

B.3. Es ist ein behindertengerechtes WC im Erdgeschoss zu schaffen.

B.4. Für die Schaffung eines barrierefreien Zuganges zur Kindertagesstätte ist die Außentreppe mit einem Treppenlift zu ertüchtigen.

C. Umsetzung innerhalb von 2 Jahren nach Beurkundung des Grundstückskaufvertrages:

C.1. Es sind Instandsetzungsarbeiten im Kellergeschoss (Deckensanierung, Vertikal- und Horizontalabdichtung) sowie an den Außentreppen erforderlich und innerhalb der vorgenannten Frist durchzuführen.

Für die Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen wird eine temporäre Auslagerung der Kinderbetreuung erforderlich werden. Hierzu ist eine Interimslösung, z.B. durch Aufstellen geeigneter Container auf dem Grundstück, durch den Erwerber zu schaffen. Ihm obliegt es auch, die erforderliche Baugenehmigung und Betriebserlaubnis auf eigene Kosten zu beschaffen.

Für die Herstellung von zwei 2-Raum Wohnungen und eine 3-Raum Wohnung im Obergeschoss sowie die vorgenannten Umbaumaßnahmen liegt eine Baugenehmigung vom 18.09.2017, ergänzt am 11.02.2020, vor. Die Planungsunterlagen, Leistungsphasen 1 bis 4, werden dem Erwerber übergeben. Nach eigenen Erhebungen sind für die Umbaumaßnahmen an der Kindertagesstätte, einschließlich Erweiterung der Räumlichkeiten im Erdgeschoss sowie für die Instandsetzungsarbeiten im Kellergeschoss sofort ca. 800.000 Euro aufzuwenden.

Für die gesamte Liegenschaft ist nach eigenen Schätzungen von einem baulichen Aufwand in Höhe von derzeit ca. 2 Mio. Euro auszugehen.

Sicherung der Nutzung als Kindertagesstätte

Der Erwerber übernimmt die Verpflichtung einen zeitlich unbefristeten Mietvertrag mit dem Träger der Einrichtung zu schließen. Es wird ein ortsüblicher Mietpreis von anfänglich 4,60/m² p.m. zu Grunde gelegt und mittels Anpassungsklausel wertgesichert. Die anfängliche jährliche Kaltmiete beträgt somit 16.497,07 EUR/Jahr.

Die Verpflichtungen zum Abschluss eines Mietvertrages sowie zur Durchführung der o.g. Instandsetzungsmaßnahmen, innerhalb der genannten Fristen, werden Inhalt des Grundstückskaufvertrages mit dem Erwerber sein und grundbuchlich gesichert.

Der Erwerber hat eine Rückauflassungsvormerkung für die Gemeinde Chorin für den Fall zu übernehmen, dass die geforderten baulichen Maßnahmen nicht oder nicht fristgerecht erfolgt sind. Ebenso ein dingliches Vorkaufsrecht für alle Verkaufsfälle mit Weitergabeverpflichtung an etwaige Rechtsnachfolger und eine Grunddienstbarkeit zur Duldung von Lärmimmissionen aus der Nutzung als Kindertagesstätte. Die Gemeinde Chorin behält sich vor, vom Erwerber eine Bankbürgschaft zur Sicherung der Erfüllung der vertraglichen Auflagen abzufordern.

Mindestgebot

Das Mindestgebot beträgt unter Berücksichtigung der zu übernehmenden vertraglichen Verpflichtungen 160.000 EUR.

Abgabefrist

Bei Interesse ist das Kaufgebot schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Ausschreibung Lindenweg 6 – Nicht öffnen!“ Bis zum 24.08.2021 an das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Liegenschaftsamt, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz zu senden. Juristische Personen werden gebeten, ihrem Gebot einen aktuellen und vollständigen Registerauszug beizufügen. Verspätet oder unvollständig eingehende Gebote werden nicht berücksichtigt.

Für weitere Informationen stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Frau Fröscher: (0 33 34) 45 76 – 51
Herr Schellhase: (0 33 34) 45 76 – 25
E-Mail: liegenschaftsamt@amt-bco.de

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