am 17. September 2024 erfolgte die Verkehrsfreigabe und Übergabe des Neubaus der Lieper Brücke. Nahezu die Hälfte der Einwohner Liepes war vor Ort und machte sich nach dem Banddurchschnitt mit der Brücke vertraut und feierte anschließend mit der Gemeindevertretung bei Musik, Bratwurst und Getränken bis in den Abend hinein.
Eigentümerin und Baulastträger sowohl der alten als auch der neuen Wegebrücke ist die Gemeinde Liepe. Mit dem Brückenneubau wurden gleichzeitig auf Verlangen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) die Verkehrsverhältnisse auf der Wasserstraße verbessert, indem die Durchfahrtshöhe auf 5,25m vergrößert wurde und die Pfeiler in der Wasserstraße entfallen. Hierbei handelt es sich um die Änderung einer bestehenden Kreuzung im Sinne des Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG). Beteiligt an der Kreuzung sind die Gemeinde Liepe als Baulastträger der überführenden öffentlichen Straße und die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV), die für die Verwaltung der Havel-Oder-Wasserstraße zuständig ist. Die WSV beteiligt sich auf Grundlage der mit der Gemeinde Liepe geschlossenen Verwaltungsvereinbarung vom 17. August 2018 mit einem Kostenanteil von 50,77% der kreuzungsbedingten Kosten an der Baumaßnahme. Der Kostenanteil für die Gemeinde Liepe beträgt 49,23% der kreuzungsbedingten Kosten, der zu 100% als Bedarfszuweisung zur Durchführung dieser notwendigen und unabweisbaren Investitionsmaßnahme vom Ministerium des Innern des Landes Brandenburg finanziert wird.
Nach erfolgter Bauwerksprüfung nach DIN 1076 musste aus Standsicherheitsgründen die alte Brücke Ende 2016 für den gesamten öffentlichen Verkehr gesperrt werden. Parallel konnte im selben Jahr im Rahmen einer Trägerbeteiligung das Einvernehmen aller Betroffenen zum geplanten Ersatzneubau der Wegebrücke hergestellt werden. Um die Auflagen der Biosphärenreservatsverwaltung zu erfüllen, war nur eine bauzeitliche Verkehrsführung / Andienung der Baustelle von der Nordseite aus über Anlegestellen möglich. Entsprechend wurden die erhöhten Baukosten beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg mit Antragstellung vom 25. Oktober 2016 angemeldet. Daraufhin erfolgte die Gewährung einer nicht rückzahlbaren Bedarfszuweisung für die Durchführung der Baumaßnahme mit Bescheid vom 11. Oktober 2017 und der Maßgabe alternative Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Nach Sicherung der Finanzierung konnten die Bauleistungen im Februar 2019 ausgeschrieben werden. Die Bekanntmachung der Öffentlichen Ausschreibung erfolgte auf dem Vergabemarktplatz des Landes Brandenburg am 4. Februar 2019. Im Ergebnis der Angebotseröffnung überstiegen die Angebotspreise den zur Verfügung stehenden Kostenrahmen erheblich. Die Ausschreibung musste deshalb am 7. Juni 2019 wegen der nicht gesicherten Finanzierung aufgehoben werden. Mit Antragstellung am 30. Juli 2019 wurden Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft in Prenzlau beantragt. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 17. September 2020 abgelehnt. Es erfolgte eine erneute Antragstellung für die Gewährung einer nicht rückzahlbaren Bedarfszuweisung beim Ministerium des Innern des Landes Brandenburg am 30. September 2020. Der Antrag wurde mit Bescheid vom 25. Februar 2021 genehmigt. Daraufhin wurde ein EU-weites Ausschreibungsverfahren eigeleitet. Im Ergebnis der Ausschreibung wurde mit Beschluss der Gemeinde am 2. November 2021 der Auftrag an die polnische Firma Budimex SA aus Warschau erteilt. Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass der Kostenrahmen von ca. 10 Millionen Euro nicht eingehalten wird. Die Kostenfeststellung erfolgt jedoch erst nach Abrechnung der gesamten Baumaßnahme.
Jörg Matthes
Amtsdirektor