Kämmerei am 05.06.2025 geschlossen

Auf Grund einer Weiterbildung ist die Kämmerei einschließlich der Kasse am Donnerstag, den 5. Juni 2025, nicht erreichbar. Wir stehen Ihnen ab Freitag, den 6. Juni 2025 wieder zur Verfügung.

Vollsperrung der L200 zwischen Chorin und Serwest

Die L200 ist vom 02.06.2025 13:00 Uhr bis zum 03.06.2025 13:00 Uhr wegen eines Schienentausches zwischen Chorin und Serwest voll gesperrt.

Aktuelles: Öffentliche Ausschreibung eines Ehrenamtes

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg schreibt die Besetzung des Ehrenamtes von Schiedspersonen (Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson) für den Bereich der 8 Kommunen Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Oderberg und Parsteinsee (ca. 10170 Einwohner) aus.

Das Amt Britz-Chorin-Oderberg schreibt die

Besetzung des Ehrenamtes von Schiedspersonen
(Schiedsperson und stellvertretende Schiedsperson)

für den Bereich der 8 Kommunen Britz, Chorin, Hohenfinow, Liepe, Lunow-Stolzenhagen, Niederfinow, Oderberg und Parsteinsee (ca. 10170 Einwohner) aus.

Die Aufgabe der Schiedsstelle richtet sich nach dem »Gesetz über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Schiedsstellengesetz – SchG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2000 (GVBI. I/00, Nr. 13 S.158, berichtigt GVBI. I/01, Nr. 3 S. 38), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 13. März 2012 (GVB1. l/12, Nr. 16 S.4).

Die Schiedstätigkeit ist ehrenamtlich.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für dieses Ehrenamt geeignet sein. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Mitzubringen sind aber: gesunde Menschenkenntnis, einige Lebenserfahrung, viel Geduld, etwas Zeit, die Fähigkeit zur Abfassung von schriftlichen Vergleichsprotokollen und die Bereitschaft, an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen.

Die Schiedsperson muss das Wahlrecht besitzen und soll das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Schiedsperson soll im Bereich der Schiedsstelle wohnen.

Die Schiedsperson wird vom Amtsausschuss Britz-Chorin-Oderberg für fünf Jahre gewählt. Für jede Schiedsperson wird eine stellvertretende Schiedsperson bestellt. Die gewählten Schiedspersonen bedürfen der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichts Eberswalde.

Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und die genannten Anforderungen erfüllen, reichen bitte ihre schriftliche Bewerbung mit den entsprechenden Daten beim

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Amtsdirektor
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz

bis zum 15. August 2014 ein.

Anfragen können Sie an

Frau Manuela Stiegler
Tel. (0 33 34) 45 76 – 13
Fax (0 33 34) 45 76 – 95 13
Mail manuela.stiegler@amt-bco.de

richten.

Britz, den 01.07.2014

Hehenkamp
Amtsdirektor

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