Meldewesen: Ab 1. Mai 2025: Personaldokumente nur noch mit elektronischen Lichtbildern

Am 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Dann sind für Personalausweise und Reisepässe nur noch digitale biometrische Passfotos zugelassen.

Vordere Seite eines Personalausweises
Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Am 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. 

Danach werden nur noch digitale biometrische Passfotos bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und eID-Karten akzeptiert. Diese Umstellung soll das Antragsverfahren vereinfachen und die Einhaltung der biometrischen Vorgaben sicherstellen.

Die elektronischen Lichtbilder können nur noch direkt in den Behörden (zum Beispiel bei uns im Rathaus Britz) oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an das Einwohnermeldeamt übermittelt werden. Dadurch entfällt das Risiko, dass das eingereichte Foto nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.

Im Rathaus Britz finden Sie für diese Zwecke eine spezielle Foto-Station, an der Sie bitte vor dem Betreten des Einwohnermeldeamtes ihre biometrischen Bilder anfertigen. Die Kosten für die digitale Fotoerstellung werden bei uns mit 6,00 Euro berechnet.

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