Aktuelles: Interkommunale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Brandschutzes

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit, insbesondere der Tagesbereitschaft, haben das Amt Falkenberg-Höhe und das Amt Britz-Chorin-Oderberg am 7. April 2015 aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg i. V. m. dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet.

Zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit, insbesondere der Tagesbereitschaft, haben das Amt Falkenberg-Höhe und das Amt Britz-Chorin-Oderberg am 7. April 2015 aufgrund des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg i. V. m. dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet.

Die Amtsdirektoren Ulrich Hehenkamp (Amt Britz-Chorin-Oderberg) und Holger Horneffer (Amt Falkenberg-Höhe) unterzeichnen im Beisein der Amtswehrführer René Dörbandt (Amt Britz-Chorin-Oderberg) und Ingo Köhler (Amt Falkenberg-Höhe) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit auf dem gebiet des BrandschutzesDie Amtsdirektoren Ulrich Hehenkamp (Amt Britz-Chorin-Oderberg) und Holger Horneffer (Amt Falkenberg-Höhe) unterzeichnen im Beisein der Amtswehrführer René Dörbandt (Amt Britz-Chorin-Oderberg) und Ingo Köhler (Amt Falkenberg-Höhe) die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit auf dem gebiet des Brandschutzes

Mit dieser Vereinbarung verpflichten sich die freiwilligen Feuerwehren der Ämter gegenseitig zur überörtlichen Hilfe, insbesondere bei Brandeinsätzen, technischen Hilfeleistungen und der Ausbildung der Kameradinnen und Kameraden. So können künftig die Einsatzkräfte der beiden Wehren, die sich regelmäßig im Zuständigkeitsbereich des jeweils anderen Amtes befinden, in beiden Ämtern als Einsatzkraft tätig werden. Darüber hinaus ist geplant, dass nicht nur gemeinsame Schulungen sondern auch gemeinsame Übungen stattfinden sollen. Das Amt Britz-Chorin-Oderberg strebt darüber hinaus an, eine derartige Vereinbarung auch mit der Stadt Angermünde, der Stadt Eberswalde und dem Amt Joachimsthal zu schließen.

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