Umgebungslärm kann das Wohlbefinden der Bevölkerung beeinträchtigen und die Ursache für zahlreiche Erkrankungen sein. Daher wurde im Jahr 2002 eine EU-Umgebungslärmrichtlinie erlassen. Mit Umsetzung der Richtlinie sollen schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm verhindert, vorgebeugt oder gemindert werden. Das Landesamt für Umwelt führte im Jahr 2022 wiederholt eine Erfassung des Umgebungslärms (Lärmkartierung) durch. Auf Grundlage der Ergebnisse der Lärmkartierung in Verbindung mit den geltenden rechtlichen Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind die betreffenden Kommunen verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen, der alle fünf Jahre überprüft werden soll. Ausschlaggebend für die Erfassung des Umgebungslärms waren Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr sowie Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern.
Ergebnisse der Lärmkartierung
- Lärmkarte Britz (Tag)
- Lärmkarte Britz (Nacht)
- Lärmkarte Chorin (Tag)
- Lärmkarte Chorin (Nacht)
- Lärmkarte Hohenfinow (Tag)
- Lärmkarte Hohenfinow (Nacht)
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