Kitaverwaltung: Das Gute-Kita-Gesetz

Informationen zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ – „Das Gute-Kita-Gesetz“

Informationen zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung“ – „Das Gute-Kita-Gesetz“

Für das letzte Jahr in Kindertagesstätten vor der Einschulung zahlen alle Eltern in Brandenburg schon aktuell keine Kita-Beiträge mehr.
Am 1. August 2019 tritt das „Gute-Kita-Gesetz“ in Kraft.

Ab August 2019 werden nun weitere Familien von den Kita-Beiträgen befreit – und zwar für sämtliche Jahre in den folgenden Betreuungsarten: Krippe, Kindergarten, Kindertagespflege und Hort.

Die Befreiung gilt für Eltern, die folgende Sozialleistungen beziehen: Wohngeld, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder Zuschlag zum Kindergeld. Weiterhin müssen Eltern, deren jährliches Nettoeinkommen inklusive Kindergeld unter 22.480 € liegt, keine Kita-Beiträge mehr zahlen.

Familien, die ab August zum Kreis derjenigen gehören, die nicht mehr für die Betreuung zahlen müssen, sollten den Träger der Kindertagesstätten informieren und einen entsprechenden Beleg, wie beispielsweise einen Einkommensnachweis vorlegen.

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