Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest – Subtyp H5 – in Hausgeflügelbestände vom 27. September 2023
Die auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Ein- oder Verschleppung des Geflügelpesterregers durch Wildvögel in Hausgeflügelbestände im Landkreis Barnim getroffenen Anordnungen werden mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Hinweis: Gemäß § 3 Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) haben weiterhin alle Geflügelhalter sicherzustellen, dass
- Geflügel nur an Stellen gefüttert wird, die für wildlebende Vögel nicht zugänglich
sind, - Geflügel nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt
wird und - Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung
kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Der komplette Text der Tierseuchenallgemeinverfügung ist auf der Internetseite des
Landkreises Barnim unter www.barnim.de sowie in den Amtsverwaltungen der Städte
und Gemeinden einsehbar.
Daniel Kurth
Landrat