Schweinepest: Tierseuchen­allgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen

Der Landkreis Barnim hat nach dem amtlich festgestellten Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest eine Tierseuchenall­gemeinverfügung erlassen.

Foto: Andreas Lischka/Pixabay

Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Barnim legt das Veterinäramt des Landkreises Barnim in seiner Zuständigkeit gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i.V.m. § 14d Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (SchwPestV) die Restriktionsgebiete fest.

Amtliche Bekanntmachung Landkreis Barnim

Tierseuchenallgemeinverfügung

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