Auf Grund des amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Landkreis Barnim legt das Veterinäramt des Landkreises Barnim in seiner Zuständigkeit gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i.V.m. § 14d Abs. 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (SchwPestV) die Restriktionsgebiete fest.
Amtliche Bekanntmachung Landkreis Barnim
- Anlage 1 – Karte der Restriktionsgebiete
- Anlage 2 – Desinfektionsmaßnahmen
- Anlage 3 – Hinweise zur Ernte landwirtschaftlicher Produkte im Kerngebiet
- Anlage 4 – Leitfaden des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz zur Bejagungsstrategie
- Anlage 5 – Leitfaden Anbauregelungen
- Anlage 6 – Kadaversammelstellen Sperrzone II
- Anlage 7 – Kadaversammelstellen Sperrzone I