Die folgenden Informationen gelten nur für E-Mails und deren Anhang, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind. Für gewöhnliche E-Mails ohne dieses Merkmal steht Ihnen unsere Adresse post@amt-bco.de zur Verfügung.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg hat den elektronischen Zugang für E-Mails mit qualifizierter elektronischer Signatur nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz – EGovG) eröffnet. Eine durch Rechtsvorschrift angeordnete Schriftform kann, soweit nicht durch Rechtsvorschrift etwas anderes bestimmt ist, durch die elektronische Form ersetzt werden. Die elektronische Form entwickelt die gleiche Rechtswirkung wie die unterschriebene Papierform (Schriftform).
Bitte beachten Sie für die Übermittlung Ihrer qualifiziert elektronisch signierten Dokumente die folgenden Hinweise:
- E-Mails mit qualifiziert elektronisch signiertem Anhang senden Sie bitte ausschließlich an epost@amt-bco.de,
- das Amt Britz-Chorin-Oderberg akzeptiert nur Signaturen, die mit dem Zertifikat eines bei der Bundesnetzagentur akkreditierten Zertifizierungsdienstanbieters erstellt wurden. Nähere Informationen zu elektronischen Signaturen nach dem Signaturgesetz erhalten Sie auf der Website des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sowie der Bundesnetzagentur,
- als Dateiformat werden ausschließlich pdf/a-Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur angenommen,
- die Gesamtgröße der E-Mail inklusive Anhang ist auf fünf Megabyte limitiert,
- das Amt Britz-Chorin-Oderberg unterstützt kein Verschlüsselungsverfahren,
- geben Sie bitte die postalische Adresse des Absenders und eine Bezeichnung des gewünschten Empfängers, gegebenenfalls mit einem Aktenzeichen an.