Bauplanung:Bekanntmachung über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan der Gemeinde Liepe

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 mit Beschluss-Nr. LI-003/2020 die erstmalige Erstellung eines Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Liepe beschlossen.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Liepe hat in ihrer Sitzung am 20.02.2020 mit Beschluss-Nr. LI-003/2020 die erstmalige Erstellung eines Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Liepe beschlossen.

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll der Flächennutzungsplan (FNP) die städtebauliche Ordnung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen darstellen. Die Gemeinde hat sich bei ihrer Darstellung, wie es § 5 Abs. 1 Satz 1 BauGB fordert, auf die Grundzüge zu beschränken. Zu den Inhalten des FNPs gehören im Wesentlichen bestehende Wohn‑, Misch- und Gewerbeflächen, dazu Sonderbauflächen und Bereiche, die künftig bebaut oder umgenutzt werden können. Gebiete, die nicht bebaut werden sollen, wie zum Beispiel Grün‑, Wald- und Landwirtschaftsflächen, werden ebenso dargestellt wie die wichtigsten
Verkehrswege und Infrastruktureinrichtungen. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte, klima- und umweltschonende und vor allem qualitätsvolle Entwicklung der Kommune zu erreichen. Der FNP ist anders als der Bebauungsplan nicht parzellenscharf. Er legt nur eine auf der zweiten Ebene – der Entwicklung der Bebauungspläne – zu beachtende Grundordnung der Bebauung für die Gemeinde fest.

Die Aufstellung des Landschaftsplans erfolgt parallel und in Verbindung mit der Aufstellung des Flächennutzungsplans durch die Gemeinde Liepe. Der Landschaftsplan stellt die konkretisierten Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege dar. Er erhält erst mit der Integration in den Flächennutzungsplan Verbindlichkeit und beinhaltet flächendeckende Aussagen über die besiedelten sowie unbesiedelten Bereiche des Planungsgebietes.

Der Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der vorläufigen Fassung des Landschaftsplanes der Gemeinde Liepe sind in der Zeit vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich 28. November 2025 auf der Webseite des Amtes Britz-Chorin-Oderberg zur allgemeinen Information der Öffentlichkeit einsehbar.

Stellungnahmen zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes mit der vorläufigen Fassung des Landschaftsplanes der Gemeinde Liepe können bis einschließlich 28.11.2025 elektronisch direkt per E‑Mail an m.ambrosius@bpm-ingenieure.de übermittelt werden.

Im Bedarfsfall können Stellungnahmen auch postalisch, mündlich oder zur Niederschrift beim Bauamt eingereicht werden.

Postanschrift:
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Bauamt
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
E‑Mail: bauamt@amt-bco.de
Fax: (0 33 34) 45 76 – 50

Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Britz-Chorin-Oderberg – Bauamt – Zimmer 1.24, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz aus und sind während der folgenden Dienstzeiten einsehbar:

  • Montag von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
  • Dienstag von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr
  • Mittwoch von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
  • Donnerstag von 9:00 – 12.00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
  • Freitag von 9:00 – 12.00 Uhr

Außerhalb der Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter 03334–457661 bzw. 03334–457662.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden parallel dazu gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgefordert.

Hinweise zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und unten auf dieser Seite zum Herunterladen bereitsteht.

Britz, 8. Oktober 2025

Matthes
Amtsdirektor

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