Bürgerservice – Heiraten
Für Ihre Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft ist das Standesamt Britz Ihr Ansprechpartner in allen Fragen rund um dieses besondere Ereignis.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg bietet Ihnen die Möglichkeit, sowohl im Rathaus in Britz als auch im Kloster Chorin die Ehe zu schließen.
Räume für stimmungsvolle Trauungen
Sie möchten in einem besonderem Ambiente heiraten? Wir bieten Ihnen mit dem Trauraum im Kloster Chorin einen feierlichen Rahmen.
Das Kloster Chorin, ein bedeutendes Bauwerk der Backsteingotik aus dem 13. Jahrhundert, ist eine traumhaft Kulisse für den schönsten Tag in Ihrem Leben. Das Trauzimmer befindet sich im Ostflügel des Klosters. In diesem Raum sind für Sie und Ihre Hochzeitsgesellschaft 54 Sitzplätze eingerichtet worden. Der Zugang zum Trauzimmer ist behindertengerecht.
Das Brautauto oder auch die Hochzeitskutsche können direkt am Eingang zum Trauzimmer parken. Ausreichend Gästeparkplätze stehen in der Nähe des Klosters zur Verfügung.
Kontakt
Amt Britz-Chorin-Oderberg
Frau Haase
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
Tel. (0 33 34) 45 76 — 34
Fax (0 33 34) 45 76 — 55
marlies.haase@amt-bco.de
Die Trauungen werden durch unsere Standesbeamtinnen Frau Marlies Haase, Frau Bianka Trettin und Frau Astrid Gohlke vorgenommen. Für die musikalische Umrahmung können Sie aus einem reichhaltigen Repertoire an Instrumentalstücken auswählen, aber auch eigene Musikstücke mitbringen. Besondere Wünsche zur Trauzeremonie versuchen wir zu berücksichtigen.
Gern können Sie nach der Trauung ein Glas Sekt oder einen kleinen Imbiss reichen. Das gesamte Klosterensemble mit Innenhof, Kreuzgängen und Park bietet Ihnen ein romantisches Ambiente für Ihre Hochzeitsfotos. Unsere Standesbeamtinnen unterstützen Sie gern mit Informationen.
Eheschließung / Lebenspartnerschaft
Ohne die entsprechenden Unterlagen führt kein Weg in den Hafen der Ehe. Generell können Sie in ganz Deutschland an einem Standesamt Ihrer Wahl heiraten. Am 01. Januar 2009 ist das neue Personenstandsrechtsreformgesetz in Kraft getreten. Dort ist auch geregelt, welche Unterlagen für die Anmeldung der Ehe im Standesamt vorzulegen sind.
Hinweis
Wegen möglicher Termine empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Ab dem 01. November eines Jahres nehmen wir Terminvormerkungen für das folgende Jahr an. Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig.
Es werden weiterhin auch Trauungen an Samstagen angeboten. Diese Termine werden individuell abgesprochen. Dabei müssen eventuelle Veranstaltungen im Kloster Chorin berücksichtigt werden.
Die Eheschließenden haben die beabsichtigte Eheschließung bei einem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Eheschließenden seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden.
Für die Eheschließung in Deutschland ist jedes Standesamt Ihrer Wahl zuständig.
Deutsche, volljährige, ausschließlich in Deutschland wohnende Partner müssen zur Anmeldung folgende Originalunterlagen bereit halten:
- je eine neu ausgestellte Geburtsurkunde oder beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch (erhältlich bei den Standesämtern Ihrer Geburtsorte)
- eine maximal acht Tage alte Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes mit dem Nachweis der Staatsangehörigkeit
- den gültigen Personalausweis oder Reisepass
- wenn ein Partner bereits verheiratet war, den Nachweis über die letzte Eheschließung und deren Auflösung (Scheidungsurteil mit Rechtskraft oder Sterbeurkunde)
- bei gemeinsamen minderjährigen Kindern die Geburtsurkunde
Für Paare, die nicht deutsche Staatsangehörige sind, mehrmals verheiratet waren, eingebürgert sind oder nicht über deutsche Urkunden verfügen, ist es ratsam, persönlich beim zuständigen Standesamt nachzufragen.
Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorhanden sind, vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung.
Gebühren
Achtung! Ab dem 01. Januar 2011 gelten für Trauungen im Kloster Chorin neue Gebührensätze auf Grundlage der Gebührenordnung des Klosters Chorin vom 19.07.2010 und der Gebührenordnung des Ministers des Innern (GebOMI) vom 21.07.2010. Bitte beachten Sie diese Änderungen im Hinblick auf Ihre Trauung ab 2011.
Die folgenden Gebühren gelten für Trauungen bis zum 31.12.2010:
| Anmeldung zur Eheschließung | |
|---|---|
| beide Partner sind Deutsche | € 40,00 |
| ein oder beide Partner sind Ausländer | € 80,00 |
| Eheschließung | |
|---|---|
| die Zeremonie findet in den Amtsräumen zur gültigen Öffnungszeit statt | € 30,00 |
| in den Amtsräumen außerhalb der gültigen Öffnungszeit | € 50,00 |
| außerhalb der Amtsräume zur gültigen Öffnungszeit | € 60,00 |
| außerhalb der Amtsräume außerhalb der gültigen Öffnungszeit | € 80,00 |
| Raumnutzung | € 75,00 |
| Ehename | |
|---|---|
| Führung eines Doppelnamens durch einen Partner | € 20,00 |
| ein oder beide Partner sind Ausländer | € 80,00 |
| Heiratsurkunde | |
|---|---|
| Heiratsurkunde / beglaubigter Registerausdruck | je € 10,00 |
| Jede weitere Urkunde, die im gleichen Arbeitsgang ausgestellt wird, die Hälfte der Gebühren. | |
| Stammbücher | |
|---|---|
| Stammbuch | zwischen € 3,00 und € 50,00 |
| Sonstige Gebühren | |
|---|---|
| Fotogebühr | € 15,00 |
| Sektempfang | € 15,00 |
| Besichtigung Kloster Chorin (pauschal) | € 20,00 |
| Besichtigung Kloster Chorin mit Führung | € 50,00 |


