Die Gemeinde Chorin ist eine amtsangehörige Gemeinde im Amt Britz-Chorin-Oderberg und hat ca. 2.400 Einwohner. Zur Gemeinde Chorin gehören die 7 Ortsteile Brodowin, Chorin, Golzow, Neuehütte, Sandkrug, Senftenhütte und Serwest.
Das Gemeindegebiet liegt im landschaftlich reizvollen Biosphärenreservat »Schorfheide-Chorin« nordöstlich von Berlin. Verkehrsmäßig ist die Gemeinde sehr gut über die verschiedenen Wege per Straße, Schiene, Rad- und Wanderwege erschlossen. Im Zentrum der Gemeinde befindet sich das touristische Highlight, das Kloster Chorin.
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Hinweise zur Anmeldung ihres Kindes in einer Kindertagesstätte in Trägerschaft des Amtes Britz-Chorin-Oderberg und in Trägerschaft der Gemeinde Britz.
Das Amt Britz-Chorin-Oderberg, stellt zum nächstmöglichen Termin einen Sachbearbeiter für das Standesamt (m/w/d) unbefristet ein.
Zum 1. Februar 2020 sucht das Amt Britz-Chorin-Oderberg einen Träger der freien Jugendhilfe für die Durchführung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und der mobilen Jugendarbeit.
Mit dem Instrument »Teilhabe am Arbeitsmarkt« soll sehr arbeitsmarktfernen Langzeitleistungsbeziehenden wieder eine Perspektive zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet werden.
In der Zeit vom 23.12.2019 bis zum 01.01.2020 ist die Verwaltung des Amtes Britz-Chorin-Oderberg geschlossen und das Standesamt nicht besetzt. Für die Beurkundung von Geburten bzw. Sterbefällen wurde ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
In Chorin querte bis 2014 der »Sandkruger Weg« den Nettelgraben in Form einer Feldsteinbrücke. Das Gewölbe der Brücke wurde seit 2013 durch einen Biber verstopft. Jetzt haben Baumaßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstruktur im Einzugsgebiet Ragöse / Nettelgraben begonnen.
Die Mobilität in unseren Orten des Amtes Britz-Chorin-Oderberg wird vor allem durch die Angebote des ÖPNV bestimmt. Da gelegentlich durchaus kritische Äußerungen gepaart mit Anregungen in der Verwaltung eingehen, wandte sich das Rathaus an die zuständige Kreisverwaltung Barnim, um die weitere Vorgehensweise zur Verbesserung der Angebotspalette zu besprechen.
Bei Kontrollen der Straßenreinigung wurde festgestellt, dass einige Grundstückseigentümer ihren Anliegerpflichten gemäß der Straßenreinigungssatzung nicht in genügendem Maß nachgekommen sind. Die öffentlichen Straßen sind zu säubern und von Wildwuchs zu befreien, so dass eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vermieden oder beseitigt wird.