Versand der Briefwahlunterlagen und Briefwahl vor Ort

Seit dem 03.02.2025 liegen uns die Stimmzettel für die Bundestagswahl vor. Ihre beantragten Briefwahl­unterlagen werden ab sofort versendet. Sie können weiterhin die Briefwahl beantragen oder auch die Briefwahl vor Ort nutzen.

Bundestagswahl 2025: Neuwahl des Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025

Nach der Auflösung des Bundestags am 27. Dezember 2024 findet die vorgezogene Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 statt.

Text "Bundestagswahl 2025" in den Farben schwarz, rot und gold. Darunter das Logo des Deutschen Bundestages und der Schriftzug "Deutscher Bundestag"
Grafik: Wrana/ABCO

Mit Anordnung des Bundespräsidenten vom 27. Dezember 2024 wurde der 20. Deutsche Bundestag aufgelöst. In diesem Zusammenhang wurde vom Bundespräsidenten ebenfalls angeordnet, dass die Neuwahl des 21. Deutschen Bundestages am 23. Februar 2025 stattfindet.

Die vorgezogene Neuwahl ist mit verkürzten Fristen verbunden, was insbesondere die Wahlvorschlagsrechte, die Zulassung der Kreiswahlvorschläge und die Zulassung der Landeslisten betrifft. Dies hat in Verbindung mit Einspruchsfristen zur Folge, das die Freigabe der Stimmzettel erst am 30. Januar 2025 erfolgen kann. Der Druck der Stimmzettel erfolgt dann in der 6. Kalenderwoche, so dass die Stimmzettel uns als Wahlbehörde vorrausichtlich erst am 10. Februar 2025 vorliegen werden. Erst dann können wir die Briefwahlunterlagen versenden. Das Zeitfenster für die Briefwahl ist also sehr kurz. Bitte beachten Sie deshalb unbedingt unsere Hinweise zur Briefwahl.

Kontakt

Bei Fragen rund um die Wahl stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:

Amt Britz-Chorin-Oderberg
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz

E‑Mail: wahlen@amt-bco.de
Tel. 03334–457623 oder 03334–457640

Wrana
Wahlleiter

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