Aktuelles: Volksinitiative gegen Massentierhaltung

Die Vertreter der »Volksinitiative gegen Massentierhaltung« haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

Am 22.05.2015 hat der Landesabstimmungsleiter bekannt gemacht:

Die Vertreter der »Volksinitiative gegen Massentierhaltung« haben fristgemäß die Durchführung eines Volksbegehrens verlangt. Die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages Brandenburg haben innerhalb der Frist des § 13 Absatz 3 des Volksabstimmungsgesetzes keine Klage gegen die Zulässigkeit des Volksbegehrens anhängig gemacht.

Das Volksbegehren kann durch alle stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger ab dem 15. Juli 2015 bis zum 14. Januar 2016 durch Eintragung in die amtlichen Eintragungslisten oder durch briefliche Eintragung auf den Eintragungsscheinen unterstützt werden. Näheres ist der nachfolgenden öffentlichen Bekanntmachung, die ebenfalls in allen Orten des Amtsbereiches aushängt, zu entnehmen.

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