Wahlbekanntmachung für die Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Oderberg am 08.07.2015
- Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.05.2015 das „Verfahren zur Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Oderberg“ und den Wahltermin 08.07.2015 festgelegt. Hiermit erhalten Sie die Möglichkeit, sich zur Neuwahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterin oder des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Oderberg stellen.
- Die ehrenamtliche Bürgermeisterin/der ehrenamtliche Bürgermeister wird nach § 73 Absatz 2 Satz 1 Brandenburgisches Kommunalwahlgesetz (BbgKWahlG) durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg gewählt.
- Wählbar zum ehrenamtlichen Bürgermeister sind gemäß § 65 Absatz 1 BbgKWahlG alle wahlberechtigten Personen, die am Wahltag wählbar sind. Gemäß § 11 Absatz 1 BbgKWahlG sind wählbar alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 Grundgesetz, die
- – am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und
- – seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Ein Deutscher ist nach § 11 Absatz 2 BbgKWahlG nicht wählbar, wenn er
- – gemäß § 9 BbgKWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen ist oder
- – infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Nicht wählbar ist ein Unionsbürger, der
- – eine der Voraussetzungen des § 11 Absatz 2 BbgKWahlG erfüllt oder
- – infolge einer zivil- oder strafrechtlichen Einzelfallentscheidung im Herkunftsmitgliedstaat die Wählbarkeit nicht besitzt.
- Der Interessensbekundung ist eine höchstens vier Wochen zurückliegende Wählbarkeitsbescheinigung beizufügen, die von der Meldebehörde des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstr. 11, 16230 Britz, ausgestellt wird.
- Die Interessensbekundung hat der Kandidat bis zum 26.06.2015, 12.00 Uhr, bei der Wahlleiterin des Amtes Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstr. 11, 16230 Britz, abzugeben. Auf dem Umschlag soll der vollständige Name, die Adresse sowie der Vermerk „Bürgermeisterwahl Oderberg – nicht öffnen“ vorhanden sein.
- Der Wahlausschuss prüft vor der Wahlsitzung die Wählbarkeitsvoraussetzungen und teilt der Stadtverordnetenversammlung das Ergebnis mit.
- Die Sichtung der Unterlagen und die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Stadt Oderberg erfolgen in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.07.2015 ab 19.00 Uhr.
- Den Kandidaten wird Gelegenheit zur Vorstellung gegeben.
- Die Wahl erfolgt nach § 40 BbgKVerf. Jeder Stadtverordnete ist berechtigt aus der Kandidatenliste Vorschläge zu unterbreiten. Die Stimmzettel werden in alphabetischer Reihenfolge erstellt. Die verwendeten Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für weibliche und männliche Personen.
Britz, 21.05.2015
gez. Reibeholz
Wahlleiterin