Am 23. Februar 2025 findet die vorgezogene Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt. Die Vorbereitungen der Wahlbehörden laufen auf Hochtouren und viele Fristen im Zusammenhang mit der Wahl wurden verkürzt. Dies hat auch Auswirkungen auf die Briefwahl.
Beantragung der Briefwahl (Wahlscheinantrag)
Die Beantragung der Briefwahl ist ab sofort möglich. Für die Beantragung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online: Sie können Ihren Wahlschein ab sofort auch online beantragen. Einen entsprechenden Hinweis inklusive QR-Code finden Sie dann auch auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
- per Post: Auf der Wahlbenachrichtigung finden Sie einen Wahlscheinantrag, den Sie uns ausgefüllt und unterzeichnet an das Amt Britz-Chorin-Oderberg, Wahlbehörde, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz zusenden können. Bitte beachten Sie hierbei die teilweise sehr langen Lieferzeiten der Postdienstleister und die erhöhten Portokosten der Deutschen Post ab dem 1. Januar 2025 (0,95 Euro für einen einfachen Brief).
- per E‑Mail: Sie können uns auch wieder eine E‑Mail an wahlen@amt-bco.de senden. Geben Sie dabei bitte mindestens Ihren vollständigen Namen, Ihre vollständige Anschrift und Ihr Geburtsdatum an.
- persönlich: Sie können den Wahlschein natürlich auch während der Geschäftszeiten direkt vor Ort im Rathaus Britz (Einwohnermeldeamt) beantragen. Voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025 können Sie dann auch gleich die Möglichkeit der Briefwahl vor Ort nutzen (siehe unten).
Versand der Briefwahlunterlagen
Nach derzeitigem Kenntnisstand werden Ende Januar die Stimmzettel vom Kreiswahlleiter freigegeben. Diese müssen dann gedruckt und an uns als Wahlbehörde übersendet werden. Wir gehen deshalb davon aus, dass der Versand der Briefwahlunterlagen frühestens im Laufe der 6. Kalenderwoche, eher Anfang der 7. Kalenderwoche beginnen kann. Für den Versand und die Rücksendung der Briefwahlunterlagen verbleibt also nur ein Zeitraum von zwei Wochen. Wir werden dafür sorgen, dass die Unterlagen unverzüglich an Sie versandt werden. Auch hier haben wir auf die Lieferzeiten der Postdienstleister kaum Einfluss. Die Erfahrung – auch aus den Wahlen im Jahr 2024 – zeigt leider, dass die Briefzustellung (nicht nur im Bereich des Amtes Britz-Chorin-Oderberg) oftmals länger dauern kann als die obligatorischen zwei bis drei Werktage. Wir empfehlen Ihnen deshalb – sofern es Ihnen möglich ist – von der Briefwahl vor Ort im Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz Gebrauch zu machen. Diese Möglichkeit besteht nicht nur während unserer üblichen Öffnungszeiten, sondern während der folgenden Geschäftszeiten:
Montag | 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Dienstag | 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
Freitag | 07:30 – 13:00 Uhr |
Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 13. Januar 2025 von einem externen Dienstleister erstellt und der Deutschen Post AG zum Versand übergeben. Mit der Zustellung ist somit erfahrungsgemäß in der zweiten Januarhälfte zu rechnen. Unabhängig davon können Sie sowohl die Briefwahl bereits vorher beantragen (siehe oben), als auch am Wahltag im Urnenwahllokal wählen. Sie benötigen nur ein gültiges Ausweisdokument. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend notwendig.
Sollten Ihnen die Benachrichtigungen nicht bis zum 2. Februar 2025 zugegangen sein, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis in der 6. Kalenderwoche.
Kontakt
Sollten sich dazu Fragen ergeben, erreichen Sie uns am besten unter wahlen@amt-bco.de oder telefonisch unter 03334–457623 bzw. 03334–457640.
Wrana
Wahlleiter