Am 28. Januar 2021 ist die zweite Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) in Kraft getreten.
Demnach können zum einen Eltern vom Einrichtungsträger beitragsfrei gestellt werden, wenn sie – der Aufforderung der Landesregierung folgend – in dieser angespannten Pandemiezeit ihre Kinder nicht in die Kita bringen, sondern zu Hause selbst betreuen oder die Betreuung in der Kita nur auf den zwingenden Bedarf reduzieren. Zum anderen können Einrichtungsträger von Eltern hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichten, wenn die genehmigte Notbetreuung in den Horten nur bis maximal 50 % ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in Anspruch genommen wird. Weiterhin können Eltern beitragsfrei gestellt werden, die aufgrund des Verbotes des Betriebes von Kindertagesbetreuung (in diesem Fall Horte) nicht in Anspruch genommen werden konnten.
Im Januar 2021 werden die Befreiungstatbestände anhand der Anwesenheitslisten in den Kindertagesstätten für eine Inanspruchnahme der Elternbeitragsbefreiung zu Grunde gelegt. Eine Rückmeldung Ihrerseits ist nicht notwendig. Ihre bereits gezahlten Elternbeiträge werden Ihnen zum 15. Februar 2021 rückwirkend erstattet.
Ab Februar 2021 müssen Sie bis zum 15. eines Monats dem Träger gegenüber verbindlich erklären, in welchem Umfang Sie die Betreuungsleistung im jeweiligen Monat nicht in Anspruch nehmen wollen. Mit dieser verbindlichen Erklärung leisten Sie einen Beitrag dazu, den Personaleinsatz und die Gruppenbildung in der pandemischen Situation unter Beachtung des Rahmenhygieneplans bedarfsgerecht zu gestalten. Daher bitten wir Sie um eine Rückmeldung, bis zum 9. Februar 2021, wenn:
- Sie ihre Kinder den gesamten Monat nicht in die Kita bringen, sondern zu Hause selbst betreuen,
- Sie die Betreuung in der Kita nur auf den zwingenden Bedarf von maximal 50 % reduzieren oder
- Sie die genehmigte Notbetreuung in den Horten nur bis maximal 50 % ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in Anspruch nehmen.
Ihre Rückmeldung kann per E-Mail an hauptamt@amt-bco.de erfolgen oder telefonisch
- für die Einrichtungen »Britzer Sonnenzwerge«, »Britzer Strolche«, »Oderberger Rasselbande« und »Am Albrechtsberg« (Oderberg) unter (0 33 34) 45 76 – 16 (Frau V. Spann)
- für die Einrichtungen »Waldwichtel« (Chorin), »Zauberlinde« (Golzow), »Sieben-Seen-Zwerge« (Brodowin), »Spatzennest« (Niederfinow) und »Storchennest« (Hohenfinow) unter (0 33 34) 45 76 – 15 (Frau Mattes)
Eine Rückmeldung ist nicht erforderlich, wenn Ihr Kind bereits beitragsfrei gestellt ist.