Gemäß § 14 d Absatz 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) wird Folgendes bekannt gegeben und verfügt:
Zum Schutz gegen die besondere Gefährdung der Haus- und Wildschweinpopulation wird im Landkreis Barnim ein Gebiet als Pufferzone festgelegt.
Die Pufferzone umfasst die Gemeinde Lunow-Stolzenhagen mit allen Gemarkungen.
Den vollständigen Wortlaut der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite des Landkreises Barnim.