Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung vom 5. Oktober 2020 beinhaltet Maßnahmen zur Vorbeugung vor der Einschleppung und zur frühzeitigen Erkennung der afrikanischen Schweinpest in den Wildscheinbestand des Landkreises Barnim.
Weitere Informationen und den Wortlaut der Verfügung finden Sie auf den Seiten des Landkreises Barnim.