Bei der Geflügelpest handelt es sich um ein hochpathogenes aviäres Influenzavirus (HPAIV). Diese anzeigepflichtige Viruserkrankung ist beim Geflügel hochansteckend.
Gemäß § 1 Absatz 4 des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes ist der Landkreis Barnim, hier das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, für die Durchführung des Tiergesundheitsgesetzes und der auf Grund diesen Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften, die zuständige Behörde.
Nach Durchführung der Risikobewertung nach Maßgabe des § 13 Absatz 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest ist eine Aufstallung des Geflügels in den genannten Risikogebieten anzuordnen. Von dieser Tierseuchenallgemeinverfügung vom 10. Dezember 2020 sind im Bereich des Amtes Britz-Chorin-Oderberg auch die Gemeinden Lunow-Stolzenhagen (alle Gemarkungen) und die Gemeinde Chorin (Gemarkung der Ortsteile Chorin, Golzow und Serwest) betroffen.
Detaillierte Informationen und die einzelnen Anordnungen sind tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung des Landkreises Barnim zu entnehmen.