Die derzeitigen Eindämmungsmaßnahmen in Vollzug des Infektionsschutzgesetzes dienen der Verlangsamung der Ausbreitung des Virus, da Therapieansätze noch in der Entwicklung sind und überwiegend von einer zeitnahen Impfmöglichkeit nicht ausgegangen wird.
Unter Bezugnahme auf verschiedene Äußerungen aus der Wissenschaft und Politik ist davon auszugehen, dass die Laufzeit und Intensität der Eindämmungsmaßnahmen wesentlich von der Verfügbarkeit wirksamer Therapiemaßnahmen und Impfstoffen abhängen wird.
Das Bundesministerium für Gesundheit stellt hierzu Informationsmaterial bereit: