Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee hat in ihrer Sitzung vom 09.02.2026 (Beschluss-Nr. PS-2026–001) den 2. Entwurf des Flächennutzungsplans und die abgestimmte Fassung des Landschaftsplans gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Änderungsinhalt der erneuten Beteiligung und Auslegung
- Darstellung der Siedlungsflächen für Wohnen erfolgt vollumfänglich als Gemischte Bauflächen: Anpassung der Darstellungen und Festlegungen dazu in Planzeichnung und Begründung sowie Umweltbericht
- Änderung der Zweckbestimmungen für die Sonderbauflächen „Landwirtschaft“ zu „Tierhaltung“
- Redaktionelle Änderung der Legende in der Planzeichnung zur eindeutigen Kennzeichnung der nachrichtlichen Übernahmen und tatsächlichen Darstellungen nach BauGB
- Klarstellende Darstellung von Erweiterungsflächen in der Planzeichnung und der Reserveflächen im Beiplan 02
- Inhaltliche und redaktionelle Anpassungen zur Eigenentwicklungsoption in der Begründung
- Verstärkte Berücksichtigung von Bodendenkmälern und Immissionen in der Begründung und im Umweltbericht
- Ergänzung eines redaktionellen Hinweises zu Beschleunigungsgebieten nach §249c BauGB
Erfolgte Änderungen vom Entwurf auf den 2. Entwurf sind in den Dokumenten blau markiert.
Der gebilligte 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 18.12.2025, die Begründung einschließlich Umweltbericht, weitere Umweltinformationen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Landschaftsplan sind in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 24.03.2026 auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg(externer Link) öffentlich einsehbar.
Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Britz-Chorin-Oderberg – Bauamt – Zimmer 1.24, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz öffentlich aus und sind während der folgenden Dienstzeiten für jedermann einsehbar:
- Montag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
- Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
- Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
- Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr
Außerhalb der Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter: Tel.: 03334–457661 bzw. 03334–457662.
Umweltbezogene Informationen
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf liegen zur Einsichtnahme vor:
- [1] Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg vom 04.03.2024
- [2] Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 11.03.2024
- [3] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 05.03.2024
- [4] Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 01.03.2024
- [5] Stellungnahme des Landkreises Barnim vom 15.03.2024
- [6] Stellungnahme des Nationalparks Unteres Odertal vom 26.01.2024
- [7] Stellungnahme des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung Eberswalde vom 22.02.2024
- [8] Stellungnahme der regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 29.02.2024
- [9] Stellungnahme des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Forstamt Barnim vom 28.02.2024
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Offenlage des Entwurfes liegen zur Einsichtnahme vor:
- [1] Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 20.06.2025
- [2] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 04.07.2025
- [3] Stellungnahme des Landkreises Barnim vom 25.07.2025
- [4] Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum vom 03.07.2025
- [5] Stellungnahme des Landesbetriebs Forst Brandenburg, Forstamt Barnim vom 02.07.2025
Folgende umweltrelevante Informationen liegen vor:
Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit. Informationen zu: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, Immissionsschutz, Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebieten, Abfallwirtschaft, Trinkwasserversorgung
Schutzgut: Arten und Biotope, Biodiversität. Informationen zu: Freiraumverbund, Schutzgebiete, Zustimmungsverfahren, Biotoptypen, Artenvorkommen, Auswirkungen des Windeignungsgebietes, Ausgleichsflächen, geschützte Biotope, Forstflächen
Schutzgut: Boden. Informationen zu: Bodengeologie, Geologie, Bodenzahlen, Bodennutzung, Bodenschutz
Schutzgut: Fläche. Informationen zu: Steuerung der Neuinanspruchnahme, Verfestigung von Splittersiedlungen, aktuelle Flächennutzung, Flächensparziele
Schutzgut: Wasser. Informationen zu: Wasserkörper, Puffer- und Uferrandstreifen, Wasserrahmenrichtlinie, temporäre Kleingewässer
Schutzgut: Klima/Luft. Informationen zu: Klima- und umweltschonende Entwicklung, Anforderungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
Schutzgut: Landschaft. Informationen zu: Landschaftsbild
Schutzgut: Kultur- und Sachgüter. Informationen zu: Boden- und Baudenkmale, Leitungsauskünfte durch die Medienträger
Die umweltrelevanten Informationen entstammen den Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange, die zum bisherigen Verfahren eingingen.
Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes mit der abgestimmten Fassung des Landschaftsplanes der Gemeinde Parsteinsee können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E‑Mail an
m.ambrosius@bpm-ingenieure.de
cc: d.gerges@bpm-ingenieure.de
übermittelt werden.
Im Bedarfsfall können Stellungnahmen auch postalisch, mündlich oder zur Niederschrift beim Bauamt eingereicht werden.
Postanschrift:
Amt Britz-Chorin-Oderberg
– Bauamt –
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
E‑Mail: bauamt@amt-bco.de
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird aufgrund des § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Britz, 10.02.2026
Matthes
Amtsdirektor
