Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen hat in ihrer Sitzung vom 20.01.2026 (Beschluss-Nr. LS-001‑2026) den 2. Entwurf des Flächennutzungsplans und die abgestimmte Fassung des Landschaftsplans gebilligt sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Änderungsinhalt der erneuten Beteiligung und Auslegung
- Darstellung der Siedlungsflächen für Wohnen erfolgt vollumfänglich als Gemischte Bauflächen: Anpassung der Darstellungen und Festlegungen dazu in Planzeichnung und Begründung sowie Umweltbericht
- Redaktionelle Anderung der Legende in der Planzeichnung zur eindeutigen Kennzeichnung der nachrichtlichen Übernahmen und tatsächlichen Darstellungen nach BauGB
- Klarstellende Darstellung von Erweiterungsflächen in der Planzeichnung und der Reserveflächen im Beiplan 01
- lnhaltliche und redaktionelle Anpassungen zur Eigenentwicklungsoption in der Begründung
- Verstärkte Berücksichtigung von Bodendenkmälern und lmmissionen in der Begründung und im Umweltbericht
- Verkleinerung der geplanten Baufläche mit der lD 11
- Teilung und Priorisierung der Erweiterungsfläche lD 14 zu 14a und 14b
- Bewertung der informellen Erweiterungsflächen/Priorität 3
- Anpassung der Nutzungsdarstellung der kleinen FIäche am westlichen Brückenwiderlager in Stolzenhagen von Gemeinbedarfsfläche zu Grünfläche
- Aufnahme einer Hafennutzung innerhalb des Bergbaubetriebes
- Aufnahme der Altlasten, Baudenkmale sowie Bodendenkmale in Aufstellung in den Hauptplan zur Planzeichnung
- Ergänzung der Bestandssituation und Ziele zum Verkehr durch Angaben zum Busverkehr
- Ergänzung eines redakionellen Hinweises zu Beschleunigungsgebieten
- Erweiterung der Maßnahmenfläche M1 (SPE-Fläche)
- Rücknahme der bisherigen Maßnahmenflächen M3 und M4 (SpE-Flächen) aufgrund anderweitiger Fachplanungen
- Aufnahme weiterer Maßnahmenflächen in die Karte 9 Maßnahmen des Landschaftsplanes
Erfolgte Änderungen vom Entwurf auf den 2. Entwurf sind in den Dokumenten blau markiert. Der gebilligte 2. Entwurf zum Flächennutzungsplan in der Fassung vom 18.12.2025, die Begründung einschließlich umweltbericht, weitere umweltinformaiionen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesen ichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sowie der Landschaftsplan sind in der Zeit vom 23.02.2026 bis einschließlich 24.03.2026 auf der Homepage des Amtes Britz-Chorin-Oderberg(externer Link) öffentlich einsehbar.
Die Unterlagen liegen für den Offenlagezeitraum außerdem im Amt Britz-Chorin-Oderberg – Bauamt – Zimmer 1.24, Eisenwerkstraße 11 in 16230 Britz öffentlich aus und sind während der folgenden Dienstzeiten für jedermann einsehbar:
- Montag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
- Dienstag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 18:00 Uhr
- Mittwoch von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
- Donnerstag von 9:00 – 12:00 Uhr und von 13:00 – 15:00 Uhr
- Freitag von 9:00 – 12:00 Uhr
Außerhalb der Zeiten nach telefonischer Terminvereinbarung unter: Tel.: 03334/457661 bzw. 03334/457662.
Umweltbezogene lnformationen
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen liegen zur Einsichtnahme vor:
Frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf
- [01] Stellungnahme der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung vom 04.03.2024.
- [02] Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 01.03.2024.
- [03] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt vom 05.03.2024.
- [04] Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 01.03.2024.
- [05] Stellungnahme des Landkreises Bamim vom 01.03.2024.
- [06] Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel vom 29.01.2024.
- [07] Stellungnahme der Nationalparkstifrung Unteres Odertal vom 16.02.2024.
- [08] Stellungnahme der Brandenburgischen Boden Gesellschaft für Grundstücksverwaltung vom 26.03.2024.
- [09] Stellungnahme des Zweckverbandes für Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (ZWA) Eberswalde vom 22.02.2024.
- [10] Stellungnahme der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim vom 29.09.2024.
- [11] Stellungnahme des Landebetriebs Forst Brandenburg vom 04.03.2024.
Beteiligung und Offenlage zum Entwurf
- [12] Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe vom 21.07.2025
- [13] Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt Brandenburg vom 30.07.2025.
- [14] Stellungnahme des Landesbüros anerkannter Naturschutzverbände GbR vom 31.07.2025.
- [15] Stellungnahme des Landkreises Barnim vom 08.08.2025.
- [16] Stellungnahme des Wasserstraßen- und Schifffahrtsamtes Oder-Havel vom 23.07.2025.
- [17] Stellungnahme des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) vom 30.07.2025
- [18] Stellungnahme des Landesbetriebs Forst Brandenburg vom 31.07.2025.
Folgende umweltrelevante lnformationen liegen vor:
Schutzgut: Mensch, menschliche Gesundheit. lnformationen zu: Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, lmmissionsschutz, Standorte genehmigungsbedürftiger Anlagen, Windenergie, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, soziale lnfrastruktur, Mobilität und Erreichbarkeit, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Arten und Biotope, Biodiversität. lnformationen zu: Freiraumverbund, Schutzgebiete, Naturdenkmalen und geschützten Biotopen, Biotopverbünde, Artenvorkommen, Forstflächen, Voranfrage zum Zustimmungsverfahren, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Boden. lnformationen zu: Bodengeologie, Geologie, Rohstoffgeologie, Bodeneigenschaften, Erosionsgefährdung, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Fläche. lnformationen zu: Steuerung der Neuinanspruchnahme, Verfestigung von Splittersiedlungen, aktuelle und geplante Flächennutzung, Flächensparziele, Voranfrage zum Zustimmungsverfahren, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Wasser. lnformationen zu: Hochwasserschutz, Wasserkörper, Puffer- und Uferrandstreifen, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Überschwemmungs- und Hochwasserrisikogebiete, Bundeswasserstraßen, Grundwasserkörper, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Klima/Luft. lnformationen zu: Frischluft-/Kaltluftentstehungsgebieten, Klimazone, Temperatur und Niederschläge, Lufthygiene, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutzgut: Landschaft. lnformationen zu: Landschaftsbild, Tourismus, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Schutsgut: Kultur- und Sachgüter. lnformationen zu: Bergwerkseigentum, aktiver Tagebau, Vorhandensein/Schutzbelange von Boden- und Baudenkmale, Altlasten, Leitungsauskünfte durch die Medienträger, Windenergieanlagen, Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung
Die umweltrelevanten lnformationen entstammen den Stellungnahmen der Behörden und Trägern öffentlicher Belange, die zum bisherigen Verfahren eingingen sowie den Unterlagen zum Entwurf des Flächennutzungsplanes.
Stellungnahmen zum 2. Entwurf des Flächennutsungsplanes mit der abgestimmten Fassung des Landschaftsplanes der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist per E‑Mail an
i.petrenz@bpm-ingenieure.de
cc: d.gerges@bpm-ingenieure.de
übermittelt werden.
lm Bedarfsfall können Stellungnahmen auch postalisch, mündlich oder zur Niederschrift beim Bauamt eingereicht werden.
Postanschrift:
Amt Britz-Chorin-Oderberg
- Bauamt -
Eisenwerkstraße 11
16230 Britz
E‑Mail: bauamt@amt-bco.de
Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung nach § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.
Weiterhin wird aufgrund des § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr.2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungs- bzw. Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Britz, den 22.01.2026
Matthes
Amstdirektor
