Baurecht: Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Liepe

Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Liepe in der Fassung von Januar 2023, liegt vom 06.03. bis zum 06.04.2023 zur Einsichtnahme aus.

Quelle: Begründung Entwurf Stand Januar 2023

Der Entwurf der 1. Änderung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 3 BauGB der Gemeinde Liepe in der Fassung von Januar 2023, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung liegt gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vom:

06.03.2023 bis einschließlich 06.04.2023

während der Dienststunden:

Montag und Mittwoch           von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag                                 von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag                            von 9.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Freitag                                    von 9.00 bis 12.00 Uhr

(außerhalb der Sprechzeiten nach telefonischer Terminvereinbarung) im Amt Britz-Chorin-Oderberg, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz, Bauamt, Zimmer 1.24, Tel.: 03334/45 76 61, aus. Zur Einsichtnahme der Unterlagen in der Amtsverwaltung sind die jeweils geltenden pandemischen Regelungen zu beachten.

Das Gebiet der Satzung befindet sich in der Ortslage der Gemeinde Liepe und beinhaltet Flächen der Flure 1, 2, 3 und 5 der Gemarkung Liepe. Der Geltungsbereich umfasst einschl. Ergänzungsflächen ca. 46,91 ha.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB verfügt die Gemeinde über umweltbezogene Informationen zur naturschutzfachlichen Prüfung und Bewertung der fünf Ergänzungsflächen. Es sind umweltbezogene Informationen zu folgenden Themen verfügbar: Biotope und Habitat Ausstattung, potenziell betroffene geschützte Biotope, Landschaftsbestandteile und Arten, Angaben zu den Eingriffen und dem Ausgleich im Rahmen der durchgeführten naturschutzfachlichen Prüfung und Bewertung, verbunden mit Empfehlungen.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken / Anregungen / Einwände schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht und abgegeben werden.

Auf Grundlage des § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können. Die nach § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligten werden von dieser Beteiligung benachrichtigt. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Britz, den 9. Februar 2023

Matthes
Amtsdirektor

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